Gerichtsverhandlung im Mittelalter

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Die Gerichtsverhandlungen im 12. und frühen 13. Jahrhundert bestanden aus einem Kläger und einem Angeklagten, die von einem unparteiischen Richter angehört wurden. Beide mussten einen Eid ablegen, um ihre Glaubwürdigkeit zu beweisen. Der Meineid galt als Todsünde, die von Gott sofort bestraft wurde. Die beiden Beteiligten konnten Freunde hinzuziehen, die ebenfalls einen Eid ablegten. Allerdings bezeugten sie meist nicht etwas, was sie selbst gesehen hatten, sondern nur die Glaubwürdigkeit des Be- oder Angeklagten.

Schon bald merkte man jedoch, dass der Meineid selten eine unmittelbare Strafe Gottes nach sich zog. Die Mühelosigkeit, mit der die Gerichtsbarkeit getäuscht werden konnte, führte zu der Entwicklung eines Alternativprozesses: das Gottesurteil. Die Idee: Recht verleiht Macht. Grundsätzlich gab es zwei verschiedene Sorten von Urteilen: Die, an denen beide Parteien teilnahmen, und jene, bei denen nur der Angeklagte betroffen war.

Zu ersten Sorte zählt das Duell, welches jedoch nicht tödlich enden muss. Aber es gibt auch andereVarianten, so standen zum Beispiel die beiden Parteien mit erhobenen Armen vor einem Kreuz. Wer zuerst die Arme sinken lässt, hat verloren, da Gott dem Sieger Kraft gegeben hat.

Bei der zweiten Version des Gottesurteils ging es nur darum, die Schuld des Angeklagten zu beweisen oder zu widerlegen. Beispielsweise wurde dem Beschuldigten ein Stück geweihtes Brot in den Mund gelegt. Konnte er es herunterschlucken, war er unschuldig. Aber es gab auch andere, gewaltsamere Möglichkeiten. Bleiben die Hände unverletzt, wenn man sie in kochendes Wasser taucht, so ist die Unschuld bewiesen. Dies kann man schon als Folter ansehen, da viele Beschuldigte bei der Aussicht, sich die Hände zu verbrühen, zu einem Geständnis verleitet wurden.

Das Gottesurteil geriet mit der Zeit jedoch immer mehr unter Beschuss, nicht zuletzt wegen der Tatsache, dass die Bedingung, ein einzelnes Urteil zu überleben, nichts anderes war, als ein Wunder zu verlangen. Dies widerspricht dem biblischen Gebot ‘Du sollst Gott deinen Herrn nicht herausfordern’. Auf dem 4. Lateranischen Konzil wurde 1215 die Gerichtsverhandlung durch Gottesurteil verboten. Stattdessen übernahm man die Verhandlung per inquisitionem von den weltlichen Gerichten, die im 9. Jahrhundert von Karl dem Grossen eingeführt wurde.

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