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Bürger (mhd. purger, burger, burgaere, ahd. burgari; zu burgum = befestigter Wohnbezirk; mlat. civis, urbanus, oppidanus, municeps, burgensis). Mit dem Wort wird heute die homogene ®“Stadtbevölkerung“ bezeichnet, die es im Mittelalter nicht gab. Burgari bedeutete im Frühmittelalter soviel wie Burgwehrer oder Burgverteidiger, seit dem 12. Jh. wurde burgaere nur auf Inhaber des städtischen Bürgerrechts angewendet. Hauptpflichten des Bürgers waren Steuern zu zahlen, Wachdienste zu erfüllen und gegebenenfalls zur Verteidigung der Stadt bereit zu sein. In einem Münchener Stadtrecht heißt es: „Purger sint, die wachtent und steurent mit andern purgern.“ dazu hatte er Rüstung (Panzer, Eisenhut, Eisenhandschuhe, Armstücke) und Waffen (Armbrüste, Feuerwaffen) bereitzuhalten; diese waren je nach Vermögen mehr oder weniger umfangreich: nach einem Nürnberger Harnischbuch von 1408 hatten 1.931 Bürger je einen und 206 Bürger je zwei Panzer, reiche Bürger und Patrizier hatten drei bis neun Harnische. Anzahl und Zustand der Rüstungen sollten von Vorstehern der Handwerkszweige durch Augenschein überprüft werden, „auf dass sie alle pflichtgemäß gerüstet seien und jeder besitze, was er besitzen solle.“ – Auf die Abschnitte der Stadtbefestigung und die Gassen waren zünftisch gegliederte Verbänden verteilt, die von Viertelmeistern (Befehlshaber an den Toren) und Rottenmeistern (in den Gassen) kommandiert wurden.
Die Stadtbewohner des Frühmittelalter hatten keinen anderen Rechtsstatus als die ländliche Bevölkerung. Da gab es freie und hörige Handwerker, Krämer und Bauern, überwiegend freie Kaufleute und die Beamten der Stadtherrschaft: die Ministerialen eines Bischofs oder Fürsten. Kaufleute und Ministerialen bildeten die wirtschaftliche und politische Oberschicht, sie führten die Stadtbewohnerschaft bei den Auseinandersetzungen mit dem Stadtherrn um politische Rechte. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen befreiten sich die Stadtbewohner zwar von Kopfzins und Frondiensten, gewannen also die persönliche Freiheit für sich und ihre Nachkommen, sie erlegten aber weiter Abgaben (Steuern), die über den Rat an den Stadtherrn gingen. Im übrigen lebten in den Städten weiterhin unterschiedliche Gruppen nebeneinander: die hohen Herren vom Rat (Ratsbürger) aus den ratsfähigen Familien, die vollberechtigten Bürger (Rechtskundige, Ärzte, Unternehmer, Kaufleute, Handwerker; sie mussten ehelicher Geburt und unbescholten sein, Haus und Grund besitzen und einen Bürgen stellen können), die Einwohner ohne Bürgerrecht (Nichtbürger, Beisassen, Inleute: Leute ohne Grundbesitz, Taglöhner, Bettler usf. [s. Unterschichten]), die Gruppe der Kleriker (mit Eigengerichtlichkeit und Abgabenfreiheit) und die Gruppe der Juden (unter königlichem oder landesherrlichem Schutz, für den sie steuerpflichtig waren).
(s. Ausbürger, Edelbürger, Patrizier, Pfahlbürger)
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