Enthaupten
Der grundlegende Unterschied zwischen der Enthauptung und anderen Tötungsarten wie Hängen, Verbrennen, Ertränken und Lebendigbegraben bestand darin, dass nicht den Naturkräften die Tötung des Verbrechers überlassen wurde, sondern von menschlicher Kraft und mit handgefertigten und geführten Instrumenten.
Hierbei sagte die Verordnung, dass der Verurteilte deutlich in zwei nicht zusammen hängende Stücke gehackt werden musste, doch da das zum Vollzug der Strafe meistgebrauchte Instrument ein Schwert war, war es sehr schwierig für den Henker, genau zwischen zwei Halswirbel des in der Regel vor ihm knienden Delinquenten zu treffen, und so kam es häufig vor, dass noch ein zweites Mal nachgeschlagen werden musste, was dem Verurteilten natürlich besondere Qualen bescherte.
Aus diesem Grunde wurde später oft das Richtschwert durch das Beil ersetzt und der Verurteilte musste nun seinen Kopf bzw. Hals auf einen Block
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