Hochstift

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
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Hochstift (ecclesia cathedralis). Das reichsunmittelbare Territorium eines Fürstbischofs, im Gegensatz zu dessen Diözese. Im Hochstift übt der Fürstbischof – unter dem König – die volle Landeshoheit aus (so in Bamberg, Brixen, Chur, Eichstätt, Freising, Hildesheim, Minden, Münster, Osnabrück, Passau, Salzburg, Würzburg), wobei die im Nordwesten des Reiches gelegenen Hochstifte die machtvollsten waren. Von der weltlichen Herrschaft des regierenden Fürstbischofs befreiten sich die Bürger der Hochstifte Köln, Worms, Speyer, Straßburg, Basel und Augsburg. Im Hochstift Regensburg rangen sich Stadt und Bischof zu einem Zusammenleben durch.

Außer für das fürstbischöfliche Territorium stand die Bezeichnung Hochstift auch für das Bistum (die Kathedralkirche, das Stift) selbst. Auch der reichsunmittelbare Territorialbesitz der Reichsabteien wurde Hochstift genannt. Unter Kurstift oder Kur-Erzstift versteht man das Reichsgut der geistl. Kurfürsten (Mainz, Köln, Trier). Im Unterschied zum Hochstift bezeichnet Niederstift das Kollegiatstift (ecclesia collegiata).

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