Lehrjunge

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
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Lehrjunge (mhd. lereknabe, lerekneht, diener). Wer ein Handwerk ergreifen wollte, musste von ehelicher Geburt, “ehrlicher Leute Kind” (s. unehrliche Leute) und von untadeligem Leumund sein. Den Nachweis ehrlicher Abstammung hatte der Lehrjunge in Form eines “Geburtsbriefes” seinem zukünftigen Meister beim “Aufdingen” zu erbringen. Das Aufdingen, wie der Eintritt in die Lehre genannt wurde, markierte die Aufnahme in die zünftige Gesellschaft des jeweiligen Handwerkerstandes. Die Lehrzeit begann im allgemeinen nach ein- bis zweijährigem Besuch der Elementarschule im Alter von etwa 12 Jahren und dauerte, je nach Gewerbe, zwei bis zehn Jahre. Sie war überdies umso kürzer, je mehr Lehrgeld gezahlt wurde. Das Lehrgeld entrichtete der Lehrling an den Meister für Unterbringung, Verköstigung und Ausbildung. Gelegentlich wurde auch eine Abgabe in Form von Beleuchtungsmitteln eingefordert: “Auch wer unsir hantwerk lernin wil, der gibet eynen virdung phennig und zwey pfund wazses (Wachs)” (Frankfurter Bäckerzunft, 1355). Nach den Zunftartikeln durfte ein Meister nicht mehr als einen Lehrjungen haben; waren zwei Gesellen eingestellt, so konnte oft kein Lehrjunge angenommenm werden. Neben der beruflichen Ausbildung war der Lehrherr auch für die bürgerliche und religiöse Erziehung zuständig. Ihm stand dabei das Recht auf körperliche Züchtigung zu. Lehrjahre waren meist harte Jahre und die Dauer der Lehrzeit war oft durch die Ausnutzung der Lehrlinge als billige Arbeitskräfte bedingt. Der Arbeitstag begann noch vor Sonnenaufgang und dauerte bis spät abends. Neben der Tätigkeit in der Werkstatt mussten die Knaben Hilfsarbeiten verrichten wie Wassertragen, Hauskehren, Feuerhüten, Austragen, Einholen oder Schuldeneintreiben. Hatte der Lehrjunge seine Lehrjahre “ausgestanden”, so wurde er von den Meistern vor offener Zunftlade feierlich losgesprochen. Bei manchen Zünften gehörten zum Gesellenmachen auch derbkomische Zeremonien (“Hänseln”, abgeleitet von Hanse = Genossenschaft, Gilde), durch die der Lehrjunge von den Gesellen und den Gesellenverband aufgenommen wurde.

(s. Hüttendiener)

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