Manegold von Lautenbach

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Manegold von Lautenbach (Manegoldus teutonicus; ca. 1030 – zwischen 1103 und 1119). Der gebürtige Elsässer besuchte die Klosterschule in Lautenbach, studierte in Paris, soll anschließend mit Ehefrau und Töchtern als Wanderlehrer in Frankreich umhergezogen sein und trat nach dem Tod seiner Frau um 1080 in den Orden der Augustinerchorherren in Lautenbach (Elsaß) ein. Er erwarb sich einen bedeutenden Ruf als Theologe und bezog im Investiturstreit eindeutig für die päpstl. Partei Stellung. Als Anhänger Papst Gregors VII. polemisierte er gegen Kaiser Heinrich IV. und dessen geistl. Anhängerschaft, wurde 1086 zusammen mit anderen “Gregorianern” aus dem Elsaß vertrieben und ging ins Exil nach Bayern (Rottenbuch). 1090 konnte er ins Elsaß zurückkehren, wo er 1094 das Kloster Marbach bei Colmar gründete, eines der Zentren gregorianischer Propaganda. 1098 fiel er Kaiser Heinrich IV. in die Hände und wurde für längere Zeit eingekerkert, ehe er 1103 wieder als Propst von Marbach genannt wird. – Manegold war ein leidenschaftlicher Gegner weltlicher Wissenschaft; er lehnte eine Konkordanz von Theologie und Philosophie ab und forderte strengen Biblizismus. In seinem “Opusculum contra Wolfelmum” bezeichnet er die Philosophie Platos und die aristotelische Logik als superfluum, als mit der christl. Lehre unvereinbar und als heilsgefährdend. Philosophie könne allenfalls als Dienerin der Theologie von Belang sein. In den christlichen Dogmen (Jungfrauengeburt, Auferstehung) sah Manegold Prinzipien, an denen alle ratio philosophica zunichte würde. Im dem an Erzbischof Gebhard von Salzburg gerichteten “Liber ad Gebehardum” reagierte er auf eine papstfeindliche Schrift des Trierer Scholasticus´ Wenrich; Manegold stellt klar, dass die Absetzung Heinrichs IV. und die Lösung der ihm geschworenen Untertaneneide durch Papst Gregor VII. rechtmäßig gewesen sei, da dem Papst Strafgewalt über alle Christen zukomme und sein Urteilsspruch gegen die Person des Königs und nicht gegen dessen Amt gerichtet gewesen sei.

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