Abstiftung

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Abstiftung (zu mhd. abestiften = verliehene Güter entziehen).

  1. Als Strafe verhängte Ausweisung aus dem Herrschaftsgebiet eines Grundherren.
  2. Zwangsversteigerung der Habe eines säumigen Schuldners und Auszahlung des Erlöses abzüglich des geschuldeten Betrages.
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