Abstiftung (zu mhd. abestiften = verliehene Güter entziehen).
- Als Strafe verhängte Ausweisung aus dem Herrschaftsgebiet eines Grundherren.
- Zwangsversteigerung der Habe eines säumigen Schuldners und Auszahlung des Erlöses abzüglich des geschuldeten Betrages.