Amputation

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Amputation (v. lat. amputatio = das Abschneiden). Das chirurgische Entfernen eines Körperteils, meist einer Gliedmaße, durch Absetzung in einem Gelenk oder durch Durchsägung eines Knochens. Anlass zu dem Eingriff konnte eine massive Unfall- oder Kriegsverletzung sein, ein durch Gefäßverschluss oder Stoffwechselstörung (Diabetes) bedingter Gewebstod (Nekrose, Gangrän), seltener ein bösartiger Tumor.

Die Operation musste häufig unter Notfallbedingungen durchgeführt werden, und die Überlebensquote dürfte wegen Blutverlust, Infektion (Starrkrampf, Septikämie) und Schock-bedingtem Kreislaufversagen wohl geringer als 40% gewesen sein. Das Abtrennen des Amputats hatte nach dem röm. Arzt Celsus (~25 v.u.Z. – ~50 u.Z.) im gesunden Gewebe zu erfolgen, im Mittelalter wählte man aber Stellen, die schon geringer durchblutet, dafür aber infektionsanfälliger waren. Als blutstillende Maßnahmen kannte man das Abbinden (Ligatur) der betroffenen Gliedmaße, das Ausbrennen der Wunde (Kauterisieren), das Eintauchen des Stumpfes in siedendes Oel und das Anlegen von Druckverbänden. Als schmerzlindernde Mittel wurden verschiedene pflanzl. Narkotika eingesetzt, die Anwendung war jedoch durch die hohen Kosten der Medikamente, durch unsichere Wirkdauer und durch die fallweise Dringlichkeit der Operation begrenzt. In den wohl meisten Fällen wurde der Patient bei Bewusstein operiert, häufig unter der sedativen Wirkung von Alkohol (Wein) und durch Fesselung immobilisiert.

Amputationen wurden bis zum 13. Jh. von Angehörigen der niederen Heilberufe (Bader, Wundärzte) vorgenommen, im Spätmittelalter zunehmend von “studierten Schneidärzten”. Letztere haben vieles an Operationstechniken und Instrumentarium von arabischen Ärzten (Abulcasis, Avicenna, Rhazes) übernommen. Die wichtigsten Amputations-Werkzeuge waren chirurgische Messer (Skalpelle), Knochensäge und Brenneisen.

Nicht aus medizinischen sondern aus strafrechtlichen Gründen geschahen im Mittelalter das Abschneiden von Nase, Zunge oder Ohren sowie das Abhacken von Fingern, Händen oder Füßen.

(s. Blutstillung;Brennen (Med.); Chirurgie; Prothesen s. Behinderte; Verstümmelungsstrafen; Wundarzt)

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