Bauernhaus

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Bauernhaus. Die bäuerlichen Häuser des Mittelalter haben hinsichtlich Form, Aufteilung und Baumaterial starke Unterschiede aufgewiesen je nach Zeit, Landschaft, Wirtschaftsform, ortstypischer Baustoffe und Schichtzugehörigkeit der Bewohner. Unsere Kenntnisse beruhen auf schriftlichen Schilderungen und bildlichen Darstellungen und auf Erkenntnissen der Archäologie (Dendrchronologie) und Befunden der volkskundlichen Forschung.

Die uns heute geläufigen, landschaftstypischen Bauernhäuser dürften aus einer mehr oder minder einheitlichen Hausform des frühen Mittelalters hervorgegangen sein. Bedingt durch die Baumaterialien (Holz, Stroh, Schilf, Lehm) und die Bautechnik (Pfostenbau) überdauerten die Bauernhäuser jener Zeit kaum mehr als eine Generation. Im Hochmittelalter fand weiträumig ein Übergang von der Pfostenbauweise zum Ständerbau statt, bei welchem die tragenden Holzteile nicht mehr im Erdboden versenkt sondern auf Steinfundamente gesetzt wurden und dadurch eine wesentlich größere Lebensdauer hatten. In stark vereinfachter Form lassen sich folgende Entwicklungslinien für das mittelalterliche Bauernhaus nachzeichnen:

Fma. Bauernhöfe im binnenländischen Mitteleuropa waren regellose Mehrhausgehöfte mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden (Ställen, Scheunen, Speichern, Backhäusern und Werkstätten), umgeben vom Hofzaun zur Markierung des Hausfriedensbereiches und zur Abwehr wilder Tiere. Die Häuser oder Hütten stellten ebenerdige oder in den Boden eingetiefte Pfostenbauten mit Rofendach dar. (Als Rofen werden die Dachbalken bezeichnet, die von dem durch Firstsäulen gestützten Firstbaum zur Außenwand hin abfallen und die Dachhaut tragen.) Die Wände wurden in Blockbauweise oder als Ständerwerk erstellt. Beim Ständerwerk füllte man die Gefache mit Ast- oder Reisig-Flechtwerk (Faschinengeflecht), das mit einem Gemenge aus Lehm und Stroh oder Häcksel ausgestrichen wurde. Der Boden bestand aus festgestampftem Lehm, die Belichtung erfolgte durch die Tür und wenige kleine Luken, die im Winter mit Stroh verstopft wurden. Die Herdstelle im Wohnbau entließ den Rauch ungelenkt durch das Dach (s. Rauchhaus). Um den Rauch durch das Dach abziehen zu lassen, blieben die Räume zunächst ohne Decke.

Die Gehöftanlage in den Küstenregionen Norddeutschlands basierte im Frühmittelalter auf dem Typ eines größeren ebenerdigen Wohn-Stallhauses (Einhaus), in dem Menschen und Vieh in einem Raum zusammenlebten. Das Vollwalmdach war tief heruntergezogen, sodass die Traufe nur wenig mehr als einen Meter über dem Boden lag. Das Dach ruhte auf Pfosten, die so gesetzt wurden, dass sich der Innenraum in ein breites Mittelschiff und zwei schmälere Seitenschiffe gliederte.

Die Dachbedeckung bestand aus Schilf (Reet), sonsthin aus Stroh. Der Herdrauch entwich durch Firstluken und wurde vorher im Gebälk zum Räuchern genutzt. Im Wohnstallhaus teilten sich Herdstelle, Wohnstelle, Schlafstelle und Viehpferch ohne trennende Wände den Innenraum.

Im Hochmittelalter bildete sich die Form des niederdeutschen Hallenhauses heraus, bei dem der dreischiffige Innenraum in einen Wohn-/Essbereich und einen Stall- und Tennenbereich geliedert war. Wesentlich war eine Überdeckung des Erdgeschosses durch eine Bretter- oder Bohlenlage, wodurch die Hereinnahme der Ernte unter das gemeinsame Dach ermöglicht wurde. Eine Schmalseite des Walmdaches wurde angehoben, um Platz für eine hohe Toreinfahrt zur Tenne zu schaffen. Das niederdt. Hallenhaus verbreitete sich im Lauf des 12./13. Jh. in der gesamten norddt. Tiefebene bis hin zu den Mittelgebirgen und nach Hinterpommern.

Auch im oberdt. Raum zeigte sich im Hochmittelalter ein Zug zum Wohn-Stall-Speicher-Haus (s. Mittertennhaus) Hier sind jedoch Wohn- und Stallbereich voneinander getrennt, wohl um das Eindringen feuchter Stalluft zu verhindern. Klassischer Vertreter dieser Hausform ist das Schwarzwaldhaus, das sich im 13./14. Jh. entwickelte und im 15. Jh. seine endgültige Gestalt erhalten hat.

Im oberrheinischen und mitteldt. Raum führte die Entwicklung im Hochmittelalter und Spätmittelalter nicht zum Einhaus, sondern zu regelmäßigen Mehrhausanlagen. Wohnstallhaus, Scheune und Nebengebäude gruppierten sich um einen inneren Hofraum zu drei- oder vierseitigen Gehöften. Bei dieser Gehöftform wurde wesentlich weniger Fläche benötigt als bei dem frühmittelalterliche Mehrhausgehöft, das regellos über ein großes Hofareal verstreut lag.

Aus Gründen des Raummangels setzte im Spätmittelalter auch auf dem Land – bei den reicheren Bauern – der Zug zum zweigeschossigen Bauen ein. War bisher meist in Eigenarbeit und mit Nachbarschaftshilfe gebaut worden, so konnten den höheren technischen Ansprüchen des Fachwerkbaus nur noch berufsmäßige Zimmerleute genügen. Kleinbauern lebten weiterhin in bescheidenen ebenerdigen Bauten, ihre Gehöfte waren oft als Zweiseit- oder Streckhöfe angelegt. Im weiteren Verlauf setzte sich aus Platzgründen in den meisten Gegenden der Giebelbau durch, das Volllwalmdach hat sich nur bei niederdeutschen oder schwarzwälderischen Häusern als Krüppelwalmdach erhalten.

“Generell kann festgestellt werden, dass vom 12. bis 14. Jahrhundert jene Typen des Bauernhauses entwickelt wurden, die für die folgenden Jahrhunderte Gestalt und Struktur des deutschen Dorfes prägten …” (Siegfried Epperlein)

Die Inneneinrichtung der Bauernhäuser war auf Herd (ursprünglich aus Feld-, später ausch aus Backsteinen aufgeführt), Tisch, Bänke, Holzschemel, Truhen, Borde, Wandrechen und Bettkästen beschränkt, die in bessergestellten Haushalten allenfalls zahlreicher und besser gearbeitet waren. Vermutlich im 12. Jh. kam in Süddeutschland – nach dem Vorbild frühmittelalterliche Backöfen – der Hinterladerofen auf, der von der benachbarten Küche aus geheizt wurde und eine rauchfreie Stube gewährleistete. Im 13. und 14. Jh. wurde er in weiten Bereichen Ober- und Mitteldeutschlands übernommen, während er sich in niederdt. Bauernhäusern erst vom 15. Jh. an etablieren konnte.

Sowohl einzelne Bauernhäuser als auch ganze Höfe waren häufigem Lagewechsel unterworfen, sei es wegen Baufälligkeit, Brandschadens, Bodenverwässerung, Überschwemmung oder wegen Fortzugs. Holzhäuser waren leicht zerlegbar und gehörten als Fahrhabe zu dem Wirtschaftsgut, das der abziehende Pachtbauer mitnehmen konnte.

(s. Flettdielen-, Geesthardenhaus s. Hallenhaus; Mittertennhaus)

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