Bodmerei (ndl. Bodmerij; zu bodeme = Schiffsboden, welcher pars pro toto für Schiff samt Ladung stand). Seit dem Spätmittelalter im Seehandelsrecht übliches Darlehensgeschäft, bei dem der Gläubiger gegen hohe Zinsen (20% – 40%) das Risiko beim Verlust des Schiffes oder der Schiffsladung trug. Rückzahlung des Darlehens samt Zinsen hatte nach Ankunft oder Rückkunft des Schiffes zu erfolgen. Gingen Schiff und/oder Ladung verloren, so entfiel die Rückzahlung des Darlehens. Über das Darlehen wurde ein Wertpapier, der Bodmereibrief (nddt. Boedembrief, Behmbrief), ausgestellt. – Die Hanse erließ 1418 ein Verbot der Bodmerei, weil dieses Darlehensgeschäft zur Wucherei entartet war. Das Verbot wurde 1434 auf die sog. Spekulationsbodmerei beschränkt.
Bodmerei
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