Dekretale

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Dekretale (lat. Decretales epistolae, Decretales litterae = ein Dekret enthaltende Schriftstücke; Pl. Dekretalien oder Dekretale). Päpstliche Antwortschreiben auf Anfragen zu kirchenrechtlichen oder disziplinären Problemen. Meist an Einzelpersonen gerichtet und zunächst nur für diese und deren Wirkungsbereich geltend, erlangten sie allmählich Gültigkeit für alle vergleichbaren Fälle. Vom 5. Jh. an wurden sie gesammelt und bildeten die Grundlage für die Entwicklung des kanonischen Rechts. Seit der Mitte des 9. Jh. zirkulierten gefälschte Dekretale (Pseudodekretale), durch welche die päpstliche Macht begründet und vermehrt werden sollte. Auch diese Fälschungen wurden Teil des Kirchenrechts.

Von vorbildhafter Bedeutung war das “Breviarium extravagantium” des Bernhard von Pavia (entstanden um 1190) mit seiner Gliederung in fünf Bücher mit vielen Titeln. Nach diesem Beispiel entstand unter Papst Gregor IX. 1234 eine Vereinigung älterer Dekretalensammlungen zum “Liber decretalium extra Decretum Gratiani”, bestehend aus den fünf Büchern Richter, Gericht, Klerus, Ehe, Gericht. Das Werk wurde den Universitäten Bologna und Paris mit der Maßgabe übersandt, es zur Grundlage von Wissenschaft und Lehre zu machen.

Bonifatius VIII. (1294-1303) beauftragte eine Kommission mit der Fortführung des “Liber Extra” und veröffentlichte diese Sammlung 1298 unter dem Titel “Liber Sextus” (weil es als Anhang zu den fünf Büchern der Dekretalensammlung Gregors IX verstanden wurde).

Unter Clemens V. (1305-1314) wurde eine Sammlung späterer Dekretalen und Konzilsbeschlüsse begonnen, die sein Nachfolger Johannes XXII. (1316-1334) beendete und 1317 durch die Bulle “Quoniam nulla” publizierte.

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