Entlohnung

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Entlohnung (mhd. lon). Hierunter ist allgemein das Entgelt für menschliche Arbeits- und Dienstleistungen zu verstehen, das als Natural- oder Geldlohn oder als eine Mischform von beiden entrichtet wurde. Dem Naturallohn ist beispielsweise die Unterkunft und Verpflegung von Lehrlingen oder Hausgesinde, das Brennholz des Schullehrers oder der Gartenertrag des Dorfpfarrers zuzurechnen. Geldlohn erhielten Ärzte, Juristen und Hochschullehrer als Honorar, Seeleute als Heuer, Landsknechte als Sold. Bergleute, sofern sie Anteile an einer Grube erworben hatten, wurden an deren Ertrag entsprechen ihrer Quote beteiligt (s. Kuxe). Um Lohn kämpften Stellvertreter beim gerichtlichen Zweikampf, um Lohn gingen Berufspilger stellvertretend auf Pilgerfahrt (s. Pilger), Lohn in Form freiwilliger Gaben heischten Gaukler und Spielleute. Geld- und Naturalllohn erhielten auch so arrivierte Handwerker wie Baumeister, die zu den Großverdienern ihrer Zeit zu rechnen sind. Ulrich Ensinger beispielweise wurde während seiner Tätigkeit in Ulm (etwa 1392 bis 1417) mit 20 Gulden jährlich entlohnt, dazu kam ein wöchentlicher Anwesenheitsbonus von fünf Schillingen sowie sieben Gulden für ein Gewand und bedeutende Naturalleistungen in Form von Wein, Korn und Sauerkraut. (Sein Gesamteinkommen dürfte wesentlich größer gewesen sein, da meist mehrere Baustellen gleichzeitig betreute.) Ein Parlier verdiente jährlich ca. zwei Gulden. Hilfskräfte erhielten Wochenlohn; Windenknechte beispielweise bekamen 1414 in Straßburg in Wochen, während derer an sechs Tagen gearbeitet wurde, fünf Schillinge und einen Pfennig.

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