Erbsünde

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Erbsünde (mhd. erbschulde; lat. peccatum originale). Auf den Apostel Paulus geht die Lehre von der Ursünde der ersten Menschen Adam und Eva zurück, die darin bestand, dass diese von den verbotenen Früchten des Baumes der Erkenntnis gegessen hatten; hierauf war als Strafe Gottes der Erbtod in die Welt gekommen. Er sagt (Röm 5,19; vgl. 5,12): „Denn wie durch den Ungehorsam des einen Menschen die vielen zu Sündern gemacht wurden, so werden auch durch den Gehorsam des Einen die vielen zu Gerechten gemacht“, womit er auf das Opfer Christi verweist, das die Menschheit wieder mit Gott versöhnt.

Das Glaubenskonstrukt „Erbsünde“ sollte der Vernunft über den Widerspruch zwischen Gottes Allgüte und der Tatsache menschlichen Leids hinweghelfen.

Dem griechischen Kirchenvater Origenes (gest. um 254) zufolge haftet jeder menschlichen Seele der Schmutz der Ursünde an, der nur durch die Taufe abzuwaschen sei. Der Kirchenlehrer Augustinus entwickelte auf dieser Basis die Lehre von der Erbsünde, die mit dem Zeugungsakt von Generation zu Generation weitergegeben werde. Jedes Neugeborene sei mit dem Makel der geschlechtlichen Lust befleckt, die bei seiner Zeugung empfunden worden sei und könne aus dem Stand der angeborenen Sündhaftigkeit nur durch das Sakrament der Taufe befreit werden. Trotz dieser Befreiung blieben Christenmenschen sterblich und für persönliche Sünde anfällig und strafwürdig. (Ungetaufte konnten nicht zur ewigen Seligkeit gelangen; während der Schwangerschaft Gestorbene durften erst in geweihter Erde begraben werden, nachdem ihnen das Ungeborene aus dem Leib geschnitten worden war.) – Nach Augustinus war der weitaus größte Teil der Menschheit von Geburt an für die Hölle bestimmt, war „massa damnationis“ oder „massa damnata“.

(s. Schuld (Theol.), Sünde, Taufe)

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