fiscus (lat., = Geldkorb, Kasse). Im Frühmittelalter gebräuchliche Bezeichnung für die königlichen Güter (“Fiskalgut”) und die daraus gewonnenen Einkünfte, die als Privatbesitz des Monarchen und seiner Familie angesehen wurden.
Unter Karl d. Gr. waren Fiskalbezirke aus den Grafschaftverbänden ausgegliedert (immunisiert); sie unterstanden einem actor dominicus als oberstem Verwaltungsbeamten. Größere fisci waren in kleinere Bezirke – ministeria – unterteilt. Größere Grundherrschaften, besonders klösterliche, übernahmen diese Einteilung.
Kaiser Friedrich II. schuf nach dem Vorbild der normannischen “procuratores curiae” das Amt des Fiskals (Fiskalat), dem die Verwaltung des Reichsvermögens unterstand. Das Reichsgut, zu dem auch das Reichskirchengut zählte, war vom Hausgut des Monarchen und seiner Dynastie nicht klar zu trennen. Ein Weistum von 1281 sollte die Mitwirkung der Kurfürsten bei Verfügungen über das Reichsvermögen regeln. In die herrscherliche Kasse flossen – außer den Erlösen der Reichsgüter – Einkünfte aus Bußen und Strafen, diverse Zolleinnahmen und Abgaben auf Privilegien (z.B. Berg-, Salinen-, Münzrechte; s.a. Finanzwesen).
Ähnlich entwickelte sich die Vermögensverwaltung in den Territorien. Das landesherrliche Fiskalvermögen wurde meist als Kammergut, das fürstliche Privatvermögen als Privatschatulle bezeichnet.