Fronhof

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Fronhof (mhd. vronehof; auch Haupthof, Salhof, Dinghof; mlat. mansus dominicatus). Ein agrarischer Betrieb, der vom Grundherren in Eigenbewirtschaftung betrieben wurde, hieß Fronhof (von mhd. vrone = Herrschaft). Das zum Fronhof gehörende Herrenland (s. Salland) wurde zum Teil von Unfreien (Hofhörigen) bearbeitet, zum Teil als Leihe- oder Hufenland gegen Abgaben- und Dienstleistung an freie oder halbfreie Bauern verpachtet. (Es gab auch Fronhöfe ohne Salland und solche ohne Hufenland. Teile des Landes konnten auch als Lehen vergeben werden.) Der Fronhof mit den dazugehörigen Gebäuden, mit dem Salland und dem Hufenland bildete eine Wirtschaftseinheit, die neben Ackerbau und Tierhaltung noch Garten- und Weinbau, Forst- und Teichwirtschaft betrieb. Zum Hof gehörten außerdem Mühlen, Back- und Brauhäuser, Keltern und verschiedene Handwerksbetriebe (von Schmieden, Webern, Lederern u.a.). Textilarbeiten (Spinnen, Färben, Weben, Nähen, Waschen) mussten von halbfreien oder unfreien Frauen im Frauenarbeitshaus (s. genecium) geleistet werden. Genecia gab es nicht nur an königl. und grundherrschaftl. Höfen, sondern auch an kirchl. Besitzungen. Das Ansehen der in genetien kasernierten Mägde war denkbar gering, da sie an ihrer Arbeitsstelle üblicherweise auch der Prostitution nachgingen.

In kleineren Grundherrschaften war der Fronhof zugleich Herrschaftssitz, wogegen zu größeren Herrschaftsbezirken (s. Villikation) mehrere Fronhöfe gehörten, die jeweils von Beamteten (Meiern) verwaltet wurden (Meierhöfe). – Als Beispiel einer größeren Grundherrschaft sei die Abtei Prüm in der Eifel genannt; ihr unterstanden im 9. Jh. über 30 Klostergüter mit 1277 zinspflichtigen Bauernstellen (zit. nach Christa Pöppelmann).

Vom Hochmittelalter an ging das Fronhofsystem (Eigenbewirtschaftung und Landleihe gegen Naturalabgaben und Frondienste) zugunsten der Verpachtung gegen Geldzahlung zurück.

(s. Abgaben, Frondienste)

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