Hafenanlagen

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Hafenanlagen (v. mndd. havene = Umfassung, bergender Ort; lat. portus). Die flachen Naturländen frühmittelalterliche See- und Binnenhäfen konnten vom 12./14. Jh. an dem wachsenden Verkehr und den größeren, hochbordigen Schiffstypen nicht mehr genügen. Wollte man Schiffe nicht auf Reede (in tieferem Gewässer) ankern lassen und ihre Ladung zum Laden oder Löschen auf kleinere Boote (Leichter) umladen, musste man künstliche Kaianlagen bauen. Dazu wurde die Uferlinie zum tieferen Wasser hin vorgerückt, mit einer senkrechten Wand aus Stammholz (Spundwand) befestigt und der uferseitige Raum verfüllt und planiert. Als Schiffsanlegeplätze dienten auch hölzerne Brücken, die auf Pfählen oder Pontons (Prahmen) vom Ufer weg in tieferes Wasser geführt wurden, sodass an ihrem Kopfende oder an den Flanken Schiffe mit größerem Tiefgang anlegen konnten. Molen aus Pfahlreihen oder Spundwänden schützten das Hafenbecken vor Wellenschlag und vor Versandung infolge des Küstenstroms. Auch hier konnten Schiffe vertäut werden, Warenumschlag dürfte jedoch nur am Kai stattgefunden haben. Die Freifläche zwischen Ufer und Stadtmauer diente als Wirtschaftsfläche, auf denen die Ufermärkte zugunsten von Stapelplätzen zurückgedrängt wurden. Als Be- und Entladehilfe diente die Schiffsrahe, ferner gab es Wippen und drehbare Kräne. Schiffsbauplätze und Reeperbahnen fanden sich etwas abseits der eigentlichen Anlegeplätze.

Küstenschiffer landeten vorzugsweise in Buchten oder Flussmündungen, wo sie vor Sturm und Wellenschlag sicherer waren als an der offenen See. Mit Landestegen ausgebaute Seehäfen an Nord- und Ostsee lassen sich schon seit dem Frühmittelalter nachweisen. Beispiel: der Kunsthafen von Haithabu (9. Jh.), ausgestattet mit einer halbkreisförmigen Palisade, die das Hafenbecken bis auf eine schmale Durchfahrt abriegelte, mit einem System weit ins Wasser hinausreichender hölzerner Anleger und Stege, mit Uferbefestigungen (Molen), Speicher- und Stapelhäusern. Wesentlich jünger ist der großzügig angelegte, dendrochronologisch auf 1157 datierte Kai von Lübeck, bestehend aus senkrecht in den Hafengrund gerammten Pfählen. (Das verwendete Holz stammte wegen seiner Beständigkeit gegen Fäulnis zumeist von Eichen.) Steinerne Kaianlagen für die Seeschifffahrt gab es nur in Bergen (“Deutsche Brücke”); der Binnenschifffahrt dienten steinerne Hafenmauern und Schleusen.

(s. Hafensperre, Schiffszimmerleute, Seiler und Reeper)

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