Hals- und Schultergriff

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Hals- und Schultergriff. Vor Gericht symbolisierte der Griff seitens des Klägers oder eines Schergen an Hals oder Schulter des Delinquenten den Vorwurf einer Rechtsverletzung. Der Hals wurde dabei – nicht zuletzt als Sitz der Stimme – als stellvertretend für die ganze Person angesehen (bi dem halse rihten = Todesstrafe, halsgeriht = Gericht mit der Kompetenz, die Todesstrafe oder schwere Verstümmelungsstrafen zu verhängen). Der (durch den Halsausschnitt geführte) Griff an die Schulter einer Person konnte auch deren verminderten Rechtsanspruch oder einen Vorwurf der Ehrlosigkeit visualisieren. Im Gegensatz dazu bedeutete die Geste einer mit der Schwertbreite gegen Hals oder Schulter gerichteten Bewegung das Lösen aus einem minderen Stand, die Erhebung zur Ritterwürde.

(s. Gebärdensymbolik, Ritterschlag)

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