Hofgesinde

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Hofgesinde (mhd. hovegesinde, hovegesint, hovediet; lat. familia, famuli, servi, servitores). Bezeichnung für die Dienerschaft an einem weltlichen oder geistlichen Fürstenhof, im Gegensatz zum gewöhnlichen Hausgesinde (mhd. husgesinde). Dem Hofstaat sind nach einer spätmittelalterliche Hofhaltungsordnung nicht nur die Dienerschaft sondern auch die hohen Hofämter (Marschall, Küchenmeister, Kämmerer etc.) zuzurechnen.

An der Spitze der umfangreichen und komplexen Hofgesellscheft standen der Hofmeister (praepositus, Propst), der die Oberaufsicht über die Hofdienerschaft innehatte und zusammen mit dem Hofmarschall die Jurisdiktionsgewalt über die Hofleute ausübte. Dem Hofmeister assistierten Amtleute (Hofkastner, Kämmerer) für die Wirtschaftsführung und für die Besoldung der Bediensteten. Die Entlohnung bestand neben Bargeld in freier Kost und Logis sowie in Naturalien, Kleidern und Schuhen. Bestimmte Chargen wie etwa Boten, Kutscher oder Tischbedienstete trugen Livree (mhd. hovekleit, -gewant) in den Wappenfarben ihres Herrn.

In nächste Nähe zur Herrschaft kamen Kammermeister, Kammerdiener und Zofen, welche in den Privatgemächern aufwarteten, sowie Keller- und Küchenmeister (Ostiarius cellarii und Coquinarius), welche für die tagtägliche Verköstigung sorgten; ihnen arbeiteten viele Hilfskräfte zu, wie Köche, Küchenjungen, Brotmeister, Vorschneider, Tischdiener, Mundschenken und Almosener .

Aus der Fülle des Hofgesindes seien – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – genannt: Kleriker, Waffenmeister und Schreiber, Arzt und Barbier; der Marstaller und der Futtermeister; Obergärtner (Hortularius, Gartnarius), Hofschlachter (mactator), Hofbäcker (pistorius/phister), Hofmüller (molendinator), Brauereiverwalter (tavernarius), Baumeister (aedituus), Pagen, Knappen und Junker; Pferdeknechte und Kutscher; Hofnarr und Musikanten (Trompeter, Pauker), Hofschneider, Heizer und Wasserträger, Jägermeister, Falkner, Förster und Fischer, Hundsbuben und Treiber, nicht zuletzt Wächter und Türhüter sowie die berittenen Gefolgs- und Kriegsmannen.

Dazu kamen Handwerker verschiedener Profession sowie Knechte und Mägde für die niederen Dienste in Haus, Hof und Garten und endlich ungelernte Hilfsarbeiter (rustici).

Je umfangreicher das Hofgesinde, je höher die Zahl der Gäste – Fremde, Freunde, Verwandte -, je größer die Prachtentfaltung des höfischen Treibens, desto höher das Ansehen des Hofes – gleich ob der eines geistlichen oder eines weltlichen Fürsten. Der Hofstaat spätmittelalterliche deutscher Fürstenhöfe hat etwa zwischen 130 und 350 Leuten umfasst.

(s. Gesinde, Hofämter, Hof (Sitz eines adligen Herren), Hofnarr)

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