Kommende (mlat. commenda = Lehnsherrschaft, v. lat. commendare = anvertrauen). 1.) Die Übertragung eines Einkommens aus einem kirchlichen Amt (Pfründe) an Kleriker oder Laien ohne Amtsverpflichtung. So wurden z.B. schon im Frühmittelalter Laien als Äbte eingesetzt, kamen in den Genuss der Pfründe, ohne das entsprechende geistl. Amt auszufüllen. Im Spätmittelalter betrieben die Päpste einen schwunghaften Handel mit Abtswürden, wobei wiederum die Kommendeempfänger häufig Laien waren (Kommendataräbte). 2.) Synonym für Komturei, die unterste selbständige Verwaltungseinheit der Ritterorden, welcher ein Commendator (Komtur) vorstand.
Kommende
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