Lexikon des Mittealters | Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag |
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Konkordat (mlat. concordatum; v. lat. concordare = übereinstimmen). Seit dem 15. Jh. wurden Verträge zwischen dem Hl. Stuhl und weltl. Herrschern als Konkordat bezeichnet. Vertragsgegenstände konnten sein: die Besetzung kirchl. Ämter, Bistumsgrenzen, Rechtspositionen im Ehe- oder Schulrecht usf. Beispiele: das Wormser Konkordat (1122), abgeschlossen zwischen Papst Calixtus II. und Kaiser Heinrich V., durch welches der Investiturstreit beigelegt wurde; das Wiener Konkordat (1448), geschlossen von Friedrich III. und Papst Nikolaus V., worin der dt. Klerus auf Kirchenreform verzichtet.
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