Konzilien des MA

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Konzilien des Mittelalter In den Zeitrahmen dieses Lexikons fallen die Konzilien 7. (Nicaea II., 787) bis 17. (Basel/Ferrara/Florenz, 1431 – 1443). In Folgendem eine kurze Darstellung der behandelten Fragen.

7. Konzil, Nicaea (II.), 787. Einberufen von der byzantin. Kaisermutter Irene. Zur

Beilegung des Bilderstreites wurde festgelegt, dass “Anbetung” (= latreia) alleine Gott

zusteht, “Verehrung” (= proskynesis) aber auch Geschöpfen erwiesen werden kann, wie

sie durch Ikonen repräsentiert werden. (“Wer ein Bild verehrt, ehrt damit den Gemalten”.)

Karl d. Gr. war nicht zu dem Konzil geladen worden, was er als persönliche

Zurücksetzung empfinden musste. Seine Argumentation gegen die nikäanischen Beschlüsse

auf der Synode zu Frankfurt (794) beruhte allerdings auf einer durch mangelhafte

Griechischkenntnisse bedingten Fehlinterpretation: das grch. Wort für lat. “adoratio”, das

sowohl “Anbetung” wie “Verehrung” bedeuten kann, war lediglich mit “Anbetung” übersetzt

worden. Die feine Unterscheidung in der griech. Sprache ging dabei verloren (s. Libri Carolini).

8. Konzil, Konstantinopel (IV.), 869/870. Auf einem Irrtum beruhte die auf diesem

Konzil bekräftigte Absetzung und Verbannung des byzantin. Patriarchen Photios. (Dieser

war, entgegen der Ansicht des Papstes, völlig legal gewählt worden. Seine Gegner hatten

ihn jedoch bei Papst Nikolaus I. als Usurpator verleumdet.) Dem Kaiser von Byzanz

gegenüber, der den Konzilsentscheid ablehnte, betonte Nikolaus brüsk den Primat Roms

in kirchl. Angelegenheiten (“Prima sedes non iudicabitur a quoquam”).

9. Konzil, Lateran (I.), 1123, erste Universalsynode im Abendland, abgehalten zur feierl. Verkündung des Wormser Konkordats (1122), mit dem der Investiturstreit

beigelegt worden war. Es fasste Beschlüsse gegen Simonie und Priesterehe, über

Gottesfrieden (treuga Dei) und die Rechte und Pflichten von Kreuzfahrern.

10. Konzil, Lateran (II.), 1139. Das im April 1139 gefeierte Konzil sollte die Unstimmigkeiten beseitigen, die sich aus dem Schisma nach dem Tod des Papstes Honorius II. (1130) ergeben hatten. Die Anhänger des Gegenpapstes Anaklet II. wurden (nachdem dieser

gestorben war und sein Nachfolger sich unterworfen hatte) mit Bann und Absetzung belegt.

Die von ihnen erteilten Weihen erklärte das Konzil für nichtig.

Darüberhinaus wurde eine Reihe von Reformdekreten erlassen.

11. Konzil, Lateran (III.), 1179. Am 5.3.1179 traten im Lateran 300 Bischöfe aus ganz

Europa und den Kreuzfahrerstaaten zusammen, um Papst Alexander III. als einzigen

rechtmäßigen Papst zu bestätigen (nachdem die kaiserl. Gegenpäpste Victor IV., Paschalis

III. und Calixtus III. gestorben waren und Innozenz III. sich unterworfen hatte.) Zur

Papstwahl wurde eine Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben, außerdem wurde die Wahl dem

Kardinalskollegium vorbehalten. Die Einrichtung von Domschulen wird zur Pflicht gemacht,

Geldleihe gegen Zinsen wird verboten.

12. Konzil, Lateran (IV.), 1215. Die größte Synode des Mittelalter Wurde am 1. November 1215 von

Innozenz III. im Lateran eröffnet: 2000 Kirchenführer und weltliche Herrscher nahmen teil, darunter4 70 Erzbischöfe, 400 Bischöfe und etwa 800 Äbte. Das erste Anliegen der Synode, die Rückkehr der Ostkirche zur röm. Kirche, scheiterte am Fernbleiben der Griechen. Beschlüsse gegen die Ketzerei der Albigenser (Einführung der Inquisition) und zur Diskriminierung der Juden (Verbot von Grundbesitz, von gesellschaftlichem Verkehr mit Christen, Einführung diskriminierender Kleiderordnungen). Zur Förderung eines geplanten Kreuzzuges sollten alle anderen Streitigkeiten beigelegt werden, um die Kräfte besser auf die Hilfe für das Hl. Land konzentrieren zu können. Es wurde die Einführung einer dreijährigen Kreuzzugssteuer beschlossen und den Bischöfen die Pflicht auferlegt, den Kreuzzug predigen zu lassen und die Fürsten zu einer vierjährigen Friedenspflicht zu bewegen. Außerdem wurde entgegen der Lehre des Berengar von Tours die Transsubstantiation (Wesensverwandlung) bei der Eucharistie postuliert (s. Abendmahl). Die Approbation neuer Regeln für Mönchs/Nonnenorden wurde abgelehnt, neue Orden sollten eine der traditionellen Mönchsregeln (Benediktus-, Augustinus-Regel) annehmen. Die Gläubigen wurden dazu verpflichtet, alljährlich zu Ostern zu beichten und die Hl. Kommunion zu empfsngen.

13. Konzil, Lyon (I.), 1245. Die erste Hauptsitzung des Konzils fand am 28. 6. 1245 in der

Kathedrale von Lyon unter dem Vorsitz von Innozenz IV. statt. Unter den 150 anwesenden

Bischöfen befanden sich nur wenige aus dem Reich. Der Papst verkündete das

Konzilsprogramm, dessen wesentliche Punkte das Verhältnis zu Kaiser Friedrich II., die Not

des Hl. Landes, das Schisma der Griechen und die Mongolengefahr waren. In der

zweiten Sitzung am 5. 7. wurden die Anklagen gegen den Kaiser vorgetragen, in der dritten

Sitzung am 17.7. wurde der Kaiser aller Ehren und Würden verlustig erklärt, seine

Untertanen damit ihrer Treuepflicht entbunden. Der Streit zwischen Papst und Kaiser war

damit in aller Schärfe entbrannt.

14. Konzil, Lyon (II.), 1274. Unter den etwa 500 teilnehmenden Bischöfen befanden auch

Bonaventura und Albertus Magnus. Auf diesem Konzil kam eine Einigung zwischen Papst

Gregor X. und dem oström. Kaiser Michael VIII. Paläologus über die Wiedervereinigung

der Kirchen zustande, die allerdings ohne Bestand blieb. Zur Befreiung des Hl. Landes wurde

ein sechsjähriger Zehnt auf alle Kircheneinkünfte beschlossen. Für die Papstwahl wurde das

Konklave verbindlich vorgeschrieben. Die Lehre vom Fegfeuer und der Siebenzahl

der Sakramente wurde festgeschrieben.

15. Konzil, Vienne, 1311/1312. Wichtigstes Anliegen war die Beilegung des Rechtsstreites

um den Templerorden. Ohne ausreichende Schuldbeweise verfügte Clemens V. gegen die

mehrheitliche Meinung der Konzilsväter, dem Verlangen König Philipps von Frankreich

nachgebend, die Aufhebung des Ordens und die Einziehung des immensen

Ordensvermögens (dessen Großteil Philipp widerrechtlich an sich brachte).

In der Bulle “Ad nostrum” wurde festgestellt, dass unter den Beginen besonders in Deutschland eine Form der Ketzerei umginge, die auf den Lehren der Margareta Porete beruhe.

16. Konzil, Konstanz, 1414-1418. Das Konzil wurde von König Sigismund anberaumt, um

das Schisma (die “verruchte Dreiheit”) zu beenden – causa unionis -, Irrlehren

zu überwinden – causa fidei – und um die Kirche “an Haupt und Gliedern” zu

reformieren – causa reformationis. Bei der Eröffnungssitzung am 16. 12. 1414 unter

dem Vorsitz von Johannes XXIII. waren nur 16 Kardinäle und 32 Bischöfe anwesend.

Später kamen noch Gesandte der beiden anderen Päpste (Gregor XII. und Benedikt XIII.)

und viele weitere Teilnehmer dazu, bis das Konzil zum “größten mittelalterlichen Kongress des

Abendlandes” wurde, an dem außer einem Papst und dem Kaiser alle Kurfürsten, 153

Fürsten, 132 Grafen, über 700 Freiherrn und Ritter, 4 Patriarchen, 29 Kardinäle, 47

Erzbischöfe, 160 Bischöfe, über 200 Äbte sowie zahlreiche Kleriker und Rechtsgelehrte

teilnahmen. Bis Anfang 1415 hatte sich der Gedanke eines Amtsverzichts aller drei Päpste

durchgesetzt. Johannes XXIII. musste im Mai 1415 verhaftet und zur Abdankung

gezwungen werden. Gregor XII. verzichtete am 4. Juli 1415 freiwillig auf das Amt. Der

Prozess gegen Benedikt konnte erst am 26. Juli 1417 mit dessen Absetzung beendet werden.

Das Konzilskonklave wählte am 11. November 1417 den röm. Kardinal Colonna zum

neuen Papst Martin V. Was die Irrlehren (Causa fidei) anbetraf, so wurden John Wyclif,

Hieronymus von Prag und Johann Hus verurteilt. Hus wurde trotz eines kaiserl. Geleitbriefs

an die weltl. Macht ausgeliefert, und noch vor seinem ebenfalls als Ketzer verurteilten Freund

Hieronymus verbrannt. Zur Kirchenreform (Causa reformationis) wurden keine wirksamen

Beschlüsse gefasst.

17. Konzil, Basel, 1431-1449. Kurz vor seinem Tod berief Papst Martin V. das Basler Konzil,

das von seinem Nachfolger Eugen IV. am 23. Juli 1431 eröffnet wurde. Als Eugen die vom

Konzil vorgeschlagenen Einschränkungen der päpstl. Macht (s. Konziliarismus) nicht

anerkennen wollte, erklärten ihn die Konzilsteilnehmer für abgesetzt und wählten an seiner

Stelle Herzog Amadeus VIII. von Savoyen als Felix V. (5. 11. 1439). Damit war das Schisma

von neuem ausgebrochen, doch konnten sich Felix und sein Anhang nicht durchsetzen, Felix

wurde durch Martins Nachfolger, Nikolaus V., zum Verzicht bewegt.

Das bedeutungslos gewordene Basler Konzil schloss sich in seiner letzten Sitzung der Wahl

Nikolaus’ V. an und löste sich am 25. April 1449 selbst auf. Das Schisma war endgültig

behoben, die Autorität des Papsttums gefestigt. Die konziliaren Bestrebungen waren

abgewehrt worden, wirkten jedoch weiter und sollten von grundlegender Bedeutung für die

Reformation werden.

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