Kurie

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Kurie (von lat. curia = Tagungssitz des Senats). Die Römische Kurie ist die zentrale Verwaltungsbehörde des Papstes, die Diözesankurie die eines Bischofs. Die röm. Kurie (Curia Romana) entstand im 11. Jh., als – bedingt durch den zentralistischen päpstl. Machtanspruch – eine wachsende Zahl von Verwaltungs- und Reformaufgaben einen festen Beraterstab nötig machte. Die Gesamtheit von Papst und römischer Kurie bildet den “Apostolischen Stuhl” (Sedes Apostolica). Große Bedeutung erlangte das Kardinalskollegium, das im Konsistorium unter päpstl. Vorsitz tagte. Kardinäle, welche einem kurialen Geschäftsbereich (“Kongregationen” für geistl. Gerichte, für Fragen der Häresie, für Buß- und Ablasswesen, Finanzen etc.) vorstanden, wurden Kurienkardinäle genannt. (s. Poenitentiar)

Unter Kurie sind auch Wohn- und Wirtschaftgebäude zu verstehen, in welchen Kanoniker (Stiftskirchen- oder Domchorherren) nahe ihrer Kapitularkirche wohnten, sowie Adelshöfe in einer Bischofsstadt.

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