Menestrel

Cinque Terre Forest
Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
Erkunde das Mittelalter: Über 3.979 Seiten und mehr als 6.400 Einträge bieten dir einen tiefen Einblick in diese Ära. Vom Ablass bis zur Zunftordnung - dieses eBook ist dein Guide durch die Geschichte, Gesellschaft und Kultur Europas von 500 bis 1500 n. Chr. Entdecke in „Leben im Schatten der Zinnen“ auf 122 Seiten die mittelalterliche Burgenwelt: Architektur, Alltag und ihre Rolle im Mittelalter kompakt erklärt.

Mènestrel (afrz. mènètrier, v. mlat. ministerialis = Diener, Beamter). Bei Hofe angestellte oder im Dienst von Troubadouren stehende altprovencalische oder altfranzösische Spielleute (afrz. jongleurs), die ihre Herrschaft auch auf Reisen, auf Kriegszügen und Pilgerfahrten begleiteten. Sie sollten die großen Taten ihrer Fürsten besingen, Zerstreuung und frohe Stimmung bei Banketten, Turnieren und Feierlichkeiten bringen. In einem Gedicht aus dem 13. Jahrhundert wird ein Hofsänger als jemand beschrieben, der gut reden und reimen kann, sich in den Sagen – etwa der Artus- oder der Trojasage – auskennt und akrobatischen Kunststücke vorführen kann. Vor allem soll er die Laute, die Harfe, die Geige und den Psalter spielen können.

Trotz der intoleranten Haltung der Kirche dem Spielmannsstand gegenüber, hielten hohe geistl. und weltl. Würdenträger Spielleute im Dienst, die ihrem Auftreten höheren Glanz verliehen. Als höchstes Recht des Menestrel galt, die Menestrel-Trompete, d.h. die Posaune, zu blasen. Gelegentlich gelang einem Menestrel auch der Aufstieg zum höchsten Rang der Musikerhierarchie, dem des Trompeters oder Paukers; diese wurden der “Herrenkultur” zugerechnet, als “ritterliche” Musikanten durften sie Festzüge hoch zu Ross begleiten.

Unter dem Patronat weltl. oder geistl. Herren ehrlich (d.h. rechtsfähig) geworden, waren die höfischen Spielleute darauf bedacht, sich deutlich von den fahrenden “kunstlosen Leuten” abzusetzen und ließen sich gern Meister nennen.

Als Menestrels bezeichnete man auch Spielleute, die für die Dauer bestimmter Festlichkeiten bei Hofe angestellt waren und dann – womöglich mit einem Schutzbrief eines Gönners versehen – an den nächsten Hof weiterzogen.

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