Neubruchzehnt

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Neubruchzehnt (Rodungszehnt; decima de novalibus). Zehnt von Erträgen von Rodungsland; seit der Karolingerzeit als selbständige Unterart des allgemeinen Zehnten von der Kirche eingefordert. Mancherorts beanspruchten weltl. Grundherrn den Neubruchzehnt aufgrund des Eigenkirchenrechts für sich. Während des ganzen Mittelalter kam es zwischen Bischöfen, Klöstern, Stiften, Pfarreien und Grundherren zu Auseinandersetzungen um die Verfügungsgewalt über diesen Zehnt. Häufig wurde der Neubruchzehnt gedrittelt: ein Drittel bekam die zuständige Pfarre, zwei Drittel der Bischof.

Grundbesitzende Klosterkonvente waren prinzipiell, wie weltl. Grundherren auch, der zuständigen Pfarrei zehntpflichtig. Soweit sie Rodung betrieben (Zisterzienser, Prämonstratenser), konnte ihnen durch päpstl. Privileg Befreiung von den auf Rodungsland liegenden Zehnten (“Neubruchzehnt”) gewährt werden.

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