Schuld (Jur. = Geldschuld; ahd. skuld[a], zu “sollen”; mhd. schulde, schuld, schult, scholt; lat. debitum). Geldbetrag, den jemand einem anderen für empfangene Ware oder Leistung noch zu zahlen hat. Falls der Schuldner (mhd. schuldenaere, lat. debitor) sich seiner Erstattungspflicht dem Gläubiger (mhd. schultherre, lat. creditor) gegenüber entzog, hatte er Strafe zu gewärtigen. Diese konnte in einem selbsthilfeweisen oder amtlichen Zugriff auf sein Eigentum (s. Pfandsatzung), in Ächtung, in Verknechtung (s. Schuldknechtschaft), später zumeist in Schuldhaft bestehen. Schuldhaft war bis zur Erlegung einer Zahlung (turnloese) – evtl. durch einen Bürgen – im Gefängnis (schultturn, turn) abzusitzen.
Kreditbeziehungen wurden vom 13. Jh. an in allgemeinen Stadtbüchern oder in speziellen Schuldbüchern (liber debitorum) protokolliert.