Sendgericht

Ebook Lexikon des Mittealters mit 3.900 Seiten und 6.400 Stichworten für Amazon Kindle und als eBook PDF.

Sendgericht (Send; auch synodus per villas). Das bischöfl. Sittengericht tagte im Frühmittelalter anlässlich der turnusgemäßen Visitationen in den Pfarreien, um gegebenfalls Verbrechen und Glaubensverfehlungen von Klerikern und Laien gleich vor Ort zu ahnden. Den Vorsitz führte ursprünglich der Bischof selbst, später ein Stellvertreter (meist im Range eines Archidiakons). Von Abt Regino von Prüm stammt ein weitverbreitetes Regelwerk (“De synodalibus causis”, entstanden um 906) zum Verfahren bei Visitation und Sendgericht. Danach sollte dem visitierenden Bischof ein Erzpriester vorausziehen, um die leichteren Fälle durch Bußen zu erledigen. Der Bischof vereidigte nach seinem Eintreffen zunächst sieben würdige Männer als Sendgeschworene und suchte dann durch gezielte Fragen an die umstehende Gemeinde Fälle von Schwerkriminalität (z.B. Tötung, Verstümmelung) zu eruieren.

Vom 11. Jh. an ging die kirchl. Gerichtsbarkeit in die Zuständigkeit des Archidiakons oder von Äbten oder Dekanen über. Verhandelt wurden Vergehen gegen göttl. oder kirchl. Recht, Beweismittel waren Eid (für Freie), Gottesurteil (für Rechtsunmündige) und Zeugen. Die Strafen (Beten, Fasten, Almosen usf.) wurden anhand von Bußbüchern festgelegt; vom 10. Jh. an konnten Strafen durch Naturalien oder Geld abgelöst werden. Mit dem Send ergaben sich Abgaben für die Gastung des visitierenden Bischofs, entwickelten sich später öffentliche Veranstaltungen und Märkte. Etwa von 1200 an ließen sich Archidiakone, Domherren oder Äbte im Vorsitz des Sendgerichts immer häufiger durch studierte Kanonisten vertreten. Um 1250 schon wurden geistliche Gerichtsverfahren allgemein von rechtsgelehrten Richtern (Offizialen) geleitet, kam es zur Verschriftlichung des Verfahrens, löste der kanonische Prozess das Sendgericht ab. Bei glaubwürdigem Gerücht oder hinreichendem Verdacht hatte der Richter (an bischöflichen Gerichten das Kollegiatgericht) von Amts wegen Ermittlungen einzuleiten. Ihm standen rechtskundige Schreiber zur Seite. Die Parteien wurden bei den Gerichtsterminen durch Prokuratoren vertreten, die Klagschriften wurden von juristisch besser ausgebildeten Advokaten verfasst.

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Bestseller Nr. 4
Adel bis Zunft, Ein Lexikon des Mittelalters
Adel bis Zunft, Ein Lexikon des Mittelalters
Volkert, Wilhelm (Autor)
3,65 EUR
Bestseller Nr. 5
Kleines Lexikon des Mittelalters: Von Adel bis Zunft
Kleines Lexikon des Mittelalters: Von Adel bis Zunft
Volkert, Wilhelm (Autor)
13,15 EUR
Nach oben scrollen