Spielleidenschaft

Cinque Terre Forest
Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
Erkunde das Mittelalter: Über 3.979 Seiten und mehr als 6.400 Einträge bieten dir einen tiefen Einblick in diese Ära. Vom Ablass bis zur Zunftordnung - dieses eBook ist dein Guide durch die Geschichte, Gesellschaft und Kultur Europas von 500 bis 1500 n. Chr. Entdecke in „Leben im Schatten der Zinnen“ auf 122 Seiten die mittelalterliche Burgenwelt: Architektur, Alltag und ihre Rolle im Mittelalter kompakt erklärt.

Spielleidenschaft. Waren Brettspiele wie Dame, Mühle, Rithmimachia oder Schach von Angehörigen der gebildeten Ständen als kultivierte Unterhaltung gepflegt und geschätzt, so stand man den Spielen, bei denen es nicht nur auf Spielwitz und Regelkenntnis sondern weit mehr auf den Zufall ankam, und deren Reiz durch die Aussicht auf den Gewinn eines Spieleinsatzes (mhd. spelgelt) erhöht wurde, kritisch bis krass ablehnend gegenüber. Gründe dafür waren, dass die Lust am Spielen – vor allem am Würfel- und Kartenspiel, aber auch an anderen Hasard- oder Wettspielen – sich unter dem einfachen Volk seuchenartig verbreitete, dieses nicht nur von ehrbaren Tätigkeiten abhielt, sondern – meist infolge gleichzeitigen Wein- oder Biergenusses – zum Lärmen und zu gotteslästerlichem Fluchen, zu Beschimpfungen und zu Schlägereien hinriss und manchen in Schulden stürzte. (“Vil übel aus dem spil kommt.”) Falschspiel mit gezinkten Karten und präparierten Würfeln wurde zur Landplage. (Der Begriff “Gauner” leitet sich von rotwelsch “joner” her, das den betrügerischen Kartenspieler bezeichnet.) Gegen die Spielsucht wetterten Prediger wie der Franziskaner Johannes von Capestrano; sie nannten die Trinkstuben “Spielhöllen”, den Spieltisch “Altar des Teufels”, das Kartenspiel “Gebetbuch des Teufels”, sahen den Anstifter im “Spielteufel” und veranstalteten öffentliche Verbrennungen von Karten- und Würfelspielen, Spielbrettern, -tischen und -figuren. Obrigkeitliche Spielverbote, massenweise erlassen und erneuert, jedoch nie von nachhaltiger Wirkung, verboten Glücksspiele – sofern sie um Geld gespielt wurden oder setzten Beschränkungen, etwa hinsichtlich des gesetzten Höchstbetrags, bestimmter Verbotszeiten (z.B. etwa während der Nachtwache auf den Befestigungsmauern), oder bestimmter Orte (wie z.B. Kirchen und Friedhöfen). Mancherorts waren Einrichtungen wie etwa Badehäuser, Bordelle und Torhäuser vom Spielverbot ausgenommen, ebenso lizenzierte Spielhäuser großer Städte (topelhaus, zabelhaus, spilbahn). Auf Übertretungen standen Strafen wie Prangerstehen, Anhängen eines Schandbriefes oder der Würfelkette, Bußzahlung nach Vermögen bzw. Turmhaft bei Zahlungsunfähigkeit, auch Stadtverweis und Brandmarkung vagierender Falschspieler (vriharte, lotter). Die Spieler verstanden Verbote gelegentlich dadurch zu umgehen, dass sie die Spielregeln änderten. Wirte, die wiederholt Verbote oder Reglementierungen außer Acht gelassen hatten, konnten mit Entzug des Schankrechts bestraft werden. Seit der Rezeption des Röm. Rechts im 14./15. Jh. waren Schuldeinforderungen aus Glücksspiel klaglos gestellt.

Auch Kleriker gaben sich Glücksspielen hin, was allerdings nur geduldet wurde, wenn es der Erholung wegen und nicht um eines Gewinnes willen geschah. (Mit dieser Einschränkung hat ein Trierer Synodalbeschluss von 1310 Geistlichen das Würfelspiel gestattet.)

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Bestseller Nr. 3
Adel bis Zunft, Ein Lexikon des Mittelalters
Adel bis Zunft, Ein Lexikon des Mittelalters
Volkert, Wilhelm (Autor)
4,41 EUR
Bestseller Nr. 5
Nach oben scrollen