Bahrprobe im Mittelalter

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Die Bahrprobe war im Frühmittelalter ein Gottesurteil (Ordal) mit dem man in einem Mordfall den Mörder zu finden hoffte, oder mit dem ein des Mordes Angeklagter seine Unschuld zu beweisen versuchte.

Der Verdächtige wurde an die aufgebahrte Leiche geführt. Er hatte daraufhin seine Hand auf die Wunde zu legen und in einer festgelegten Eidformel seine Unschuld zu schwören. Fing die Leiche wieder an zu bluten, galt der Verdächtige als schuldig, andernfalls als unschuldig. Die Bahrprobe basierte auf der Annahme, dass der Geist des Verstorbenen noch im Körper vorhanden war und durch das Bluten den Verlust seines Körpers rächen wollte.

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