Königtum und Adel

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Bis zur Mitte des 6. Jahrhunderts blieb die Macht der Könige erhalten. Aber seit
etwa 560 kehrten die verschiedenen Erben des merowingischen Königshauses die
Waffen gegeneinander und bekämpften sich in blutigen Fehden. Die Nutznießer
dieser Fehden waren die Adligen. Durch diese Kriege wuchs die Bedeutung des
Kriegeradels bei den Franken. Um Anhänger zu gewinnen, verteilte der König
Ländereien an Adlige, und dies schwächte seine Macht. Einen Teil dieses neuen
Adels hatte er als Beamte in den verschiedenen Teilen des Reiches eingesetzt. Sie
wurden Grafen genannt, und der Bezirk, in welchem sie als Stellvertreter des
Königs tätig waren, hieß Grafschaft. Zum Aufgabenbereich des Grafen gehörte die
Wahrnehmung aller königlichen Rechte wie Aufbieten und Anführen des Heerbannes, Erheben und Abliefern von Markt-, Brücken- und Wegegeldern sowie die
Gerichtsgewalt; er war der Vorsitzende im Grafschaftsgericht. Es gab keinen festen
Amtssitz für den Grafen, sondern genau wie der König befand er sich ständig auf
Fahrt durch sein Gebiet. Es ist eine der größten Leistungen der fränkischen
Herrscher, dass sie die Grafschaftsverfassung in sämtlichen Teilen des Frankenreiches einrichteten. Solange der König durch die Einnahmen aus Steuern und
Zöllen genügend Geld hatte, um die Grafen regelmäßig zu besolden, konnte er es
durchsetzen, dass nur solche Männer Grafen wurden, die ihm treu dienten.

In jahrzehntelangen Kämpfen sank die Macht des Königtums immer mehr. Jede
Ordnung im Reiche war verlorengegangen, kaum bestand noch eine Verbindung
zwischen dem König und seinen Grafen. Unter diesen Umständen gelangten die
einzelnen Teile des Reiches, Austrasien, Aquitanien, Neustrien und andere, zu einer
größeren Selbständigkeit, die der Adel dieser Gebiete dazu ausnützte, seine Stellung auf Kosten der Bauern auszubauen. Bei der Beschränkung der Macht des
Königs tat sich besonders der neustrische Adel hervor. In dem im Jahre 614 erlassenen Edikt musste Chlothar II., ein Urenkel Chlodwigs, einen großen Teil der
königlichen Rechte, die der Adel sich anmaßte und bereits ausübte, anerkennen.

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