Personen im Mittelalter, die im Gegensatz zum Leibeigenen von einem Grundherrn (d.h. Adligen) persönlich unabhängig, also frei waren. Sie konnten selbst über ihren Wohnort, ihren Ehegatten, ihre beruflicher Tätigkeit und deren Ausübungsregeln bestimmen. Rechtlich waren sie besser vor willkürlichen Übergriffen der Adligen geschützt als die Leibeigenen.