Handwerk

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Älteste Form der gewerblichen Tätigkeit. Dem Handwerksstand gehörten nur Freie an. Für jeden Handwerksberuf entwickelten sich im 12. Jh. Zünfte, d. h., daß sich der jeweilige Berufsstand in einer Interessenvereinigung zusammenschloss. Der jeweilige Berufsstand setzte sich aus den Meistern, den Gesellen und den Lehrlingen zusammen.

Die Lehrlinge erlernten das Handwerk bei einem Meister, der als einziger ausbildungsberechtigt war. Die Ausbildungszeit konnte von fünf bis zu neun Jahren andauern. Der Lehrling erhielt während dieser Zeit nur Unterkunft, Verpflegung und Kleidung, aber keinen Lohn von seinem Meister. Da Lehrstellen sehr begehrt waren, war es sogar üblich, daß die Eltern eines Lehrlings bei Ausbildungsbeginn dem Meister eine Zahlung zu leisten hatten, das sog. Lehrgeld.

Die Gesellen waren Facharbeiter, die nach bis zu neunjähriger Ausbildung als Lehrlinge diesen Rang erhielten. Gesellen erhielten einen Lohn vom Meister und hatten das Recht ihre Anstellung zu wechseln. Sie waren mit Erhalt ihres Ranges befähigt, eigenverantwortlich Arbeiten für ihren Meister zu übernehmen.

Um Meister zu werden, mußte ein Geselle all das beherrschen, was auch sein Meister konnte. Erst dann durfte er die Meisterprüfung ablegen, indem er ein sog. Meisterstück anfertigte. Bestand er die Prüfung, war er von nun an Meister, konnte selber Lehrlinge ausbilden und einen eigenen Betrieb eröffnen.

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