Während im Hochmittelalter noch Fürsten, Adel und Volk gemeinsam den König wählten, wurde in der Goldenen Bulle 1356 geregelt, dass ausschließlich die 7 Kurfürsten (die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Herzog der Sachsen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Kurfürst von Brandenburg und der König von Böhmen) den König wählen durften.