Unfreie Person, die von ihrem Herrn persönlich abhängig ist. Anders als bei der Sklaverei war der Leibeigene nicht Eigentum des Herrn, dieser hatte aber die absolute Rechtshoheit über ihn. Der Herr bestimmte über den Aufenthaltsort und die Arbeitskraft des Untergebenen. Darüber hinaus mußte er einer Heirat des Leibeigenen zustimmen.