Schürenzins

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Auch Frauengeld genannt. Der Grundherr musste einer Heirat zwischen Leibeigenen zustimmen. Wurde der Maid die Unschuld vorher geraubt und das Paar dabei entdeckt, so hatte der Mann dem Grundherrn eine meist sehr hohe Strafe, den Schürenzins, zu bezahlen, der leicht mehrere Tagelöhne umfassen konnte.

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