Politik in der mittelalterlichen Stadt

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In den Anfängen ihrer Entwicklung standen die Städte ebenso wie das umliegende Land unter feudaler Herrschaft, unter der Herrschaft eines Stadtherrn. War ein Bischof oder der König selbst der Stadtherr, dann ernannte er seinen Stadtvogt oder Burggrafen, der an seiner Statt mit seinen Dienstleuten den Marktfrieden sicherte und das Münz, Zoll- und Gerichtsrecht ausübte. Von den Bürgern forderte der Stadtherr Gerichtsgebühren, Torzölle, Abgaben für ihr Grundstück und für die Verkaufsstände auf dem Markt.

Diese einträglichen Einnahmen regten die Feudalherren im 12. und 13. Jahrhundert an, neue Städte zu gründen. So legte der Herzog Konrad von Zähringen im Jahre 1120 unweit seiner Burg Zähringen die Stadt Freibug im Breisgau an und stattet die Bürger, die sich darin ansiedelten, mit wertvollen Vorrechten aus. Im Jahre 1158 erwarb Herzog Heinrich der Löwe von Braunschweig die Halbinsel zwischen Wakenitz und Trave, wo einst die Slawen in der Stadt „Bucu“ gewohnt hatten, und ließ dort die Stadt Lübeck erbauen. Zur gleichen Zeit gründete er in seinem bayrischen Herzogtum die Stadt München.

Die Stadtherren, die ihren eigenen Vorteil verfolgten, verlangten von den Bürgern unbillige Abgaben, mitunter sogar Frondienste oder andere für Hörige und Leibeigene typische Leistungen. Je reicher die Städte wurden, desto mehr suchten sie von ihren Bürgern zu erpressen, Deshalb nahmen die Städter seit dem Ende des 11. Jahrhunderts den Kampf für die Unabhängigkeit von ihren Stadtherrn auf.

Im Jahr 1074 erhoben sich die Kölner gegen ihren Erzbischof. Dieser versuchte nach dem Grundsatz „Stadtluft macht eigen“, sich die Kaufleute zu unterwerfen und ihre alten Privilegien abzuschaffen. Er ließ ein Handelsschiff beschlagnahmen. Dagegen wehrten sich die Kaufleute, unterlagen jedoch den Kriegern des Erzbischofs. Nach der Niederlage verbündeten sich die Kaufleute, die in die Hörigkeit herabzusinken drohten, mit den hörigen Handwerkern, die sich aus der grundherrlichen Bindung lösen wollten. Sie vereinigten sich unter Führung der reichen Kaufleute zu einer Schwurgemeinschaft (1112), zu einer Kommune, die der Erzbischof von Köln anerkennen musste. Alle Bürger leisteten einen Eid, untereinander Frieden zu wahren. Die Kommune oblag die Sorge für den Schutz der Stadt, das heißt die Stadtmauer in verteidigungsfähigen Zustand zu erhalten und genügendes Waffenaufgebot zu sichern.

Die Steuern von Grund und Boden, die bisher der Stadtherr eingezogen hatte, verwaltete jetzt die Kommune, die Stadtgemeinde. Sie baute sich einen eigenen Versammlungsort, das Bürgerhaus. In ihm wurden die Verordnungen erlassen, Urkunden geschrieben und Steuern gezahlt. Durch das Läuten der Stadtglocke, dem Symbol der Stadtfreiheit, wurden die Bürger in das Bürgerhaus gerufen.

Auch in Worms (1073), Speyer, Mainz, Magdeburg und vielen anderen Städten errangen die Kommunen Erfolge über ihre Stadtherren. Die Bürger einer Stadt, die die Stadtherrschaft abgeschüttelt hatten, übten alle Rechte des Stadtherrn selbst aus.

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