Das Nachschlagewerk gibt einen umfangreichen Überblick über die Zeit des Mittelalters, erfahre hier mehr darüber!
Das dem Kirchenherrn, besonders dem König zustehende Recht, während einer Sedisvakanz (Nichtbesetzung eines hohen geistlichen Amtes) die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und freie niedere geistliche Lehen zu vergeben.