Heimbürge

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
Erkunde das Mittelalter: Über 3.979 Seiten und mehr als 6.400 Einträge bieten dir einen tiefen Einblick in diese Ära. Vom Ablass bis zur Zunftordnung - dieses eBook ist dein Guide durch die Geschichte, Gesellschaft und Kultur Europas von 500 bis 1500 n. Chr. Entdecke in „Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen“ auf 111 Seiten die mittelalterliche Burgenwelt: Architektur, Alltag und ihre Rolle im Mittelalter kompakt erklärt.

Heimbürge (mhd., ahd. heimburgo). Von einer ländlichen Gemeinde bestellter Sachwalter, zuständig für die Verwaltung des gemeindlichen Vermögens, für rechtmäßige Nutzung von Weg und Steg, von fließenden und stehenden Gewässern und für Einhaltung von Maß und Gewicht. Häufig untersteht ihm auch die niedere Gerichtsbarkeit (Feld- und Flurgericht, Heimgericht, Hegemal). Als sein Amtszeichen diente der Heimbürgenstab. Das Heimbürgenamt (heimbürgetuom) war fast in ganz Deutschland verbreitet und ist erst im 19. Jh. verschwunden.

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