Adoption (lat. adoptio = Annahme an Kindes Statt). Unter adoptio wurde im Mittelalter die Übernahme einer Taufpatenschaft verstanden. Die Möglichkeit, ein Waisenkind oder ein (meist außereheliches) Findelkind an Kindes Statt anzunehmen mit der Maßgabe, dass es in die Erbfolge eintrete, gab es auf Betreiben der Kirche seit dem 8. Jh. nicht mehr. Vorher war sie sowohl bei den Völkern des Mittelmeerraumes wie bei den Germanen gegeben gewesen. Die Kirche wollte jedoch potentielles Stiftungsgut nicht an Dritte verlieren. Adoptionswillige Eltern haben daher das angenommene Kind häufig als ihr eigenes ausgegeben, um ihm den Familienbesitz vererben zu können. (s. Legitimation)
Adoption
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