Armenspeisung (zu mhd. spisunge = zu essen geben, beköstigen). Das Speisen von Bedürftigen (Bettlern, Kranken, Behinderten, Invaliden, Obdachlosen) zählte im Mittelalter zu den sieben Werken der Barmherzigkeit, war Ausdruck christlicher Nächstenliebe. Neben privater Zuwendungen gab es schon im Frühmittelalter Fürsorge seitens der Kloster- und anderer geistlicher Spitäler, im Spätmittelalter kamen städtische Einrichtungen hinzu.
Die Armenspeisung galt als verdienstvolle Tat, für die man im Jenseits Profit für das eigene Seelenheil erwarten durfte. Aus diesem Beweggrund wurden Vermächtnisse eingerichtet, aus denen nach dem Tod des Stifters zu bestimmten Zeiten – meist an christl. Feiertagen – oder in jährlichem Turnus Armenspeisungen gereicht wurden. Weitere Vorteile durfte der Stifter zu Lebzeiten und nach dem Tod aus den Fürbittgebeten der Gespeisten erwarten.
Eine Ikone der Armenfürsorge ist die Hl. Elisabeth von Thüringen.
(s. Almosen, Altenfürsorge, Armut, Asyle, Garküche, Hospiz, Seelgerät)