Bestechung

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Bestechung (mhd. “bestechen” war ein bergmännischer Fachausdruck für “durch Stechen prüfen, untersuchen”, ferner “einen Erzgang angehen”. Seit dem 15. Jh. ist die Bedeutung von “mit Geschenken sondieren” belegt, von der sich die heutige Bedeutung herleitet. Unter lat. corruptio = Verführung, Bestechung verstand man im Mittelalter moralische Verderbtheit durch die Erbsünde). Korruption in Form von aktiver und passiver Bestechung (mhd. gab und miet) war im Mittelalter integraler Bestandteil der politischen Kultur adliger Funktionsträger an Königs- und Fürstenhöfen (s. Huld). Das “Schmieren der Hände” war ein geflügeltes Wort, ebenso “Geld stinkt nicht”, “Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft” oder “Wer zahlt bestimmt die Musik”. Unter diesen Umständen relativierten sich Vasallentreue und Verlässlichkeit unter Freunden und Verwandten, gediehen Verrat und Spionage.

In die Stadtrechte gingen gegen das Annehmen von Geschenken im Sinne schändlicher Käuflichkeit (miet) strafbewehrte Verordnungen ein (z.B. des Basler Rats, 1372 mit Androhung einjähriger Verbannung und lebenslangem Ausschluss von allen städt. Ämtern. 13 Jahre später wurde das Strafmaß auf fünf Jahre erhöht). Der Augsburger Bürgermeister Ulrich Schwarz wurde 1478 zum Tode verurteilt, weil er als Richter und bei der Besetzung städt. Ämter Schmiergeld kassiert hatte. Ebenso der Zürcher Bürgermeister Hans Waldmann, der sich mit schmutzigem Geld bereichert hatte. Aktive Bestechung (mhd. gab, gabe) hatte außer direktem Vorteil (etwa bei Ämterbesetzung oder Urteilfindung) häufig die Erlangung von Informationen wirtschftlicher oder machtpolitischer Relevanz zum Ziel.

(s. Pension)

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