Diebstahl

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Lexikon des Mittealters Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen
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Diebstahl (mhd. diuve, diube, diubstale, diepstal; v. mhd. diep, diup; ahd. diob, thiop; mlat. fur, furtum). Unter Diebstahl wurde die absichtliche, heimliche Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht der Aneigung verstanden. (Die Absichtlichkeit unterschied Diebstahl vom versehentlichen Missgriff, die Heimlichkeit vom Raub.) Dabei wurde zwischen „kleinem“ und „großem Diebstahl“ unterschieden. Diebstahl von Sachen unterhalb einer gewissen Wertschwelle (meist 5 Schillinge) wurde ursprünglich mit einer Geldbuße, die dem mehrfachen Wert der gestohlenen Sache entsprach, später mit Leibesstrafen verfolgt. „Großer Diebstahl“ (die Wertgrenze des kleinen Diebstahls übersteigend, etwa von Vieh, oder Entwendung aus Kirchen und Mühlen) zog fast stets die Todesstrafe, üblicherweise durch Erhängen, nach sich. Ausnahmsweise wurde auch auf Blenden, Enthaupten oder Ertränken (bei Frauen) erkannt. Als strafverschärfende Umstände galten Diebstahl zu nächtlicher Zeit (der Tagdieb wurde enthauptet, der Nachtdieb gehenkt), Einbruchdiebstahl oder der Gebrauch nachgemachter Schlüssel, Diebstahl aus Mühlen, Schmieden oder Kirchen sowie Rückfalldiebstahl. Der Strafe entsprechend war großer Diebstahl stets, kleiner Diebstahl meist Sache des Hochgerichts. Bei völlig unerheblichem Diebstahl hatte der Geschädigte das Recht, den Täter zu verprügeln.

Der Tatbestand der Unterschlagung (Vorenthaltung anvertrauten Gutes) war nicht immer klar von Diebstahl abgegrenzt und wurde meist wie dieser bestraft. Auch Vergehen gegen Maß und Gewicht wurden üblicherweise dem Diebstahl gleichgestellt.

Zum Dieb wurde man leicht in Zeiten landesweiter Unterversorgung und Not, zudem brachte die Proletarisierung in den Städten Gelegenheitsdiebe und bandenmäßiges Diebsgesindel hervor. Dementsprechend waren Diebstahlsdelikte die wohl häufigsten des MA.

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Volkert, Wilhelm (Autor)
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