Hofämter

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Hofämter (Groß-, Reichsämter). Kanzler (ancellarius), Truchsess (dapifer), Seneschall (senescalcus), Marschall (marescalcus), Kämmerer (camerarius), ® Quartiermeister (mansionarius) und Mundschenk (buticularius, pincerna; s. Schenk) waren ehrenvolle rituelle Ämter in nächster Nähe des Herrschers, welche die Karolinger aus der Merowingerzeit übernommen hatten und die seit der Krönung von Otto I. (936) den vornehmsten Fürsten des Reiches übertragen wurden. Hofämter minderen Ranges waren das Jägermeister-, Waffenträger-, Küchenmeister- und Hofmeisteramt. Seit dem 13. Jh. wurde es Tradition, die vier Erzämter (archiofficia) an die Repräsentanten der großen Reichsgebiete zu verleihen: Erztruchsess (archidapifer) war der Pfalzgraf bei Rhein, Erzmarschall (archimarescalcus) der Herzog von Sachsen, Erzkämmerer (archicamerarius) der Markgraf von Brandenburg und Erzschenk (archipincerna) der der König von Böhmen. Diese bildeten fortan zusammen mit den Erzkanzlern (den Erzbischöfen von Mainz [archicancellarius sacri imperii per Germaniam], Köln [a. s. i. per Italiam] und Trier [a. s. i. per per galliam et regnum Arelatense]) das Kollegium der Kurfürsten. Neben den eigentlichen, von Fürsten gehaltenen Hofämtern gab es ähnliche Hofämter an Königspfalzen und Reichsburgen; sie waren meist an bestimmte Adelsfamilien erblich vergeben.

Aus der “Goldenen Bulle” Karls IV. von 1356 (cap. 4,3; zit. nach G. Althoff): “Ferner soll bei der Abhaltung des Hoftages der Markgraf von Brandenburg dem Kaiser oder römischen König Wasser zum Waschen der Hände reichen, den ersten Trunk aber der König von Böhmen … Der Pfalzgraf ist gehalten , die Speisen aufzutragen, und der Herzog von Sachsen soll das Marschallamt ausüben, wie es von alters her zu geschehen pflegt.”

Nach dem Vorbild der königlichen Erzämter richteten die großen Reichsfürsten seit dem Ende des 12. Jh. Hofämter ein, die sie mit ihren Ministerialen besetzten.

(s. Hoftag)

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