Juden

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Juden (von hebr. jehudi). Juden sind nach rabbinischem Gesetz alle, die von einer jüdischen Mutter geboren oder zum Judentum übergetreten sind. Im Mittelalter ergab sich eine soziogeographische und kulturelle Teilung der europäischen Judenheit in die Sephardim des maurischen und christlichen Spanien (hebr. Sephard = Hispania) und die Aschkenasim in Mitteleuropa nördlich der Alpen, in England und im europäischen Osten; im Spätmittelalter wurde auch Italien dem Aschkenas zugerechnet (Aschkenasim = Selbstbezeichnung der Juden nach einem alttetstamentl. Volk). Aus England sind die Juden 1290 vertrieben worden, aus Frankreich 1306 und 1394, aus Spanien 1492 und aus Portugal 1497.

In der Römerzeit waren Juden – vermutlich von Gallien her – als Kolonisten, Kaufleute, Sklavenhändler und Handwerker in die röm. besetzten Gebiete Germaniens gekommen, wo sie sich vor allem in Siedlungen an Rhein, Mosel und Main niederließen. Früheste Nachrichten von jüdischen Gemeinschaften stammen aus Städten wie Xanten, Köln, Bonn, Mainz, Speyer, Worms, Frankfurt/Main, Trier und Augsburg. Dorthin waren Juden als Fernhändler, Ärzte, Zollbeamte, Goldschmiede oder Münzmeister, später auch als römische Sklaven gekommen. Die älteste urkundliche Erwähnung der Judenheit in Deutschland ist eine Verfügung des Kaisers Konstantin aus dem Jahre 321, in welcher die Rechte der Juden Kölns aufgehoben wurden, nachdem des Christentum Staatsreligion geworden war. Weitere politische Degradierung der Juden brachten der Codex Theodosians (439) und der Justinianische Codex (534). Die meisten Judengemeinden haben die Wirren der Völkerwanderungszeit und den Zusammenbruch des Röm. Imperiums (5. Jh. u. Z.) und die Intoleranz des sich ausbreitenden Christentums nicht überstanden. Unter Karl d. Gr. waren die wenigen Juden den Christen gleichgeachtet, standen ihr Leben und Eigentum, Handelsfreiheit und Religionsausübung unter kaiserlichem Schutz, versorgten Juden das kaiserliche Heer mit Sklaven, reisten Juden als Fernhändler und als diplomatische Emissäre. (Unter der dreiköpfigen Delegation, die Karl. d. Gr. zum Kalifen Harun al-Raschid nach Bagdad entsandte, war auch der Jude Isaak, der als einziger die einjährige Reise überlebte). Zu jener Zeit lebten sie im ostfränkischen Reich unbehelligt, ja angesehen als Kaufleute, Geldwechsler, Ärzte, Winzer, Handwerker oder Gelehrte, sie durften Land besitzen und Sklaven halten. Unter Ludwig d. Frommen standen Juden gar in so hohem Ansehen, dass der Erzbischof Agobard von Lyon deswegen Klage erhob. Im 9./10. Jh. wanderten von Italien und Frankreich her Juden nach Deutschland ein und ließen sich vor allem in den Handels- und Machtzentren nieder (so z.B. in Mainz, Worms, Speyer, Regensburg, Freising, Augsburg, Metz, Straßburg, Braunschweig, Quedlinburg, Münster, Nürnberg, Bamberg, Würzburg, Magdeburg und Merseburg). “Auffällig ist die rasche Zunahme der jüdischen Bevölkerung … Waren es im 10. Jh. in Deutschland 4.000 bis 5.000 jüdische Personen, so schätzt man bis 1096 ihr Anwachsen auf 20.000 bis 25.000 Seelen, die in 13 bekannten Orten siedelten.” (Zit. Arno Herzig). Im Zuge der Stadtgründungen des 12./13. Jh. entstanden neue jüdische Gemeinden vor allem Im Main-Tauber-Gebiet, im Weser-Ems-Gebiet, in Thüringen, Sachsen und Schlesien.

Wirtschaftliche Dömäne der Juden war von alters her der Groß- und Fernhandel. Begünstigt wurden sie dabei durch weitverzweigte familiäre Beziehungen, Gastfreundschaft und Kreditwürdigkeit bei ihren Glaubensgenossen und durch ihre Sprachkenntnisse. Neben der jeweiligen Landessprache beherrschten sie ihre Kultsprache, das Hebräische, das auch als Schriftsprache kultiviert und von Juden aller Sprachräume verstanden wurde, die ihrerseits Dolmetscherdienste leisten konnten. Erst im 13. Jh. wurde der Fernhandel zunehmend von christlichen Kaufleuten betrieben.

Als Nicht-Christen standen die Juden zwar außerhalb der allgemeinen Rechtsordnung, doch hatten sie im Frühmittelalter zunächst eine erträgliche Stellung. Sie galten als Freie, durften Waffen tragen und Grundbesitz erwerben. Zudem standen sie häufig unter dem Schutz von Herrschern (s. munt), die ihnen auch Handelsprivilegien einräumten. Zivilstreitigkeiten regelten sie nach eigenem Recht, wie es vom Rabbi ausgelegt wurde. 1090 wird erstmals für die Wormser Juden ein kaiserlich privilegierter Judenmeister erwähnt. Dieser vertrat von da an die Gemeinde gegenüber christl. Behörden, führte die Verwaltung und übte die Gerichtsbarkeit aus. Häufig hatte er gleichzeitig das Amt des Rabbi inne. Diese Regelungen gewährten jüdischen Einwohnern weitgehend Ruhe und Sicherheit. Ihre innerstädtischen Wohnviertel (Judenstadt, Judengasse) waren von der Umgebung ursprünglich nicht abgesondert, allenfalls zum Schutz der Warenlager ummauert; Synagoge und rituelles Badhaus fanden sich meist in guter Lage (Marktnähe).

Auf dem Konzil von Clermont (1095) rief Papst Urban II. zum Kreuzzug gegen die in Kleinasien eingefallenen seldschukischen Türken auf. Der Hass, der gegen die Türken gepredigt wurde, wandte sich schnell gegen alle Ungläubigen, besonders gegen die Juden. Die wurden alsbald zur Finanzierung der Kreuzfahrer erpresst, oft genug vom Kreuzfahrerpöbel zusammengetrieben und massakriert.

Im 12. Jh. kam es durch die antijüdische Propaganda der Kirche zu einer drastischen Verschlechterung der Lebensumstände jüdischer Bürger. Juden durften gegen Christen keine Klage vor Gericht erheben, sie wurden durch die Gilden von den meisten Handwerken und Handelsgeschäften ausgeschlossen und mussten sich von Bagatellgewerbe, Pfänderhandel und Geldverleih ernähren; Mischehen wurden verboten; Juden durften keine Christen als Diener anstellen, sie durften Christen nicht ärztlich behandeln. Bei alledem war die Steuerkraft der Juden hoch willkommen: im 13. Jh. kamen 12 % des Steueraufkommens der deutschen Reichsstädte von deren kleinen jüdischen Gemeinden. (s. Judensteuer)

1205 verkündete Papst Innozenz III. die Doktrin, dass die Juden als Christusmörder (“Söhne der Kreuziger”) auf ewig zur Sklaverei verurteilt seien. Das Laterankonzil von 1215 und das Mainzer Diözesankonzil von 1229 verfügten die Kennzeichnungspflicht für Juden: sie mussten sich durch den spitzen Judenhut und gelbe Abzeichen auf der Kleidung kenntlich machen, hatten den langen Judenrock (Kaftan) zu tragen und mussten sich den langen, spitzen Judenbart wachsen lassen. Außerdem verloren sie das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden und Waffen zu tragen. Die Wohnviertel der Juden wurden nun häufig streng abgetrennt (s. Getto). Provinzialsynoden von Mainz (1233), Wien und Breslau (1267) verboten Christen unter Androhung der Exkommunizierung, bei Juden zu wohnen oder in deren Dienst zu stehen. Von Kaiser Friedrich II. 1236 zu persönlichen Leibeigenen (servi camere imperialis; s. Kammerknechtschaft) erklärt, genossen die Juden zwar den “Königsschutz”, mussten dafür jedoch hohe Abgaben entrichten. Der Königsschutz ging im Verlauf des 13. Jh. an die fürstlichen Landesherren über, und wurde je nach Einstellung eines Fürsten unterschiedlich ausgeübt. Thomas von Aquin, die einflussreichste kirchliche Autorität seiner und der nachfolgenden Zeit, verkündete in Anlehnung an Innozenz III., dass “die Kirche über jüdisches Eigentum verfügen könne, da die Juden Sklaven der Kirche sind”. Die äußerst grausamen und verlustreichen Judenpogrome des 13. und 14. Jh. wurden gemäß landes- oder stadtherrschaftlicher Interessenlage gefördert oder gebremst. Im 15. Jh. wurde der Judenschutz seitens verschiedener Landesherren und Reichstädte gänzlich aufgekündigt. Insgesamt ging die Zahl der Judengemeinden und die Gesamtzahl der Juden in Deutschland stark zurück, nicht zuletzt auch durch Abwanderung nach Osten, in polnische, litauische, westrussische und rumänische Gebiete. Die geistige Führung des aschkenasischen Judentums ging von Deutschland auf Polen über.

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