Judenmeister (magister Iudaeorum; auch episcopus Iudaeorum; hebr. Parnes). So wurde im Mittelalter ein von der christl. Obrigkeit über die Judengemeinde gesetzter jüdischer Beamter – etwa im Range eines städt. Schultheißen – genannt; auch: ein von der Judengemeinde selbst gewählter und von der Obrigkeit bestätigter Führer einer jüd. Gemeinde. Er regelte den Umgang mit christl. Behörden, führte die Gemeindeverwaltung und regelte Rechtsstreitigkeiten unter den Juden. Da für die Auslegung des jüdischen Rechts der Rabbi zuständig war, bestand häufig Personengleichheit zwischen Judenmeister und Rabbi. Das Amt wird erstmals 1090 in einem Judenprivileg Heinrichs IV. für die Wormser Juden erwähnt. Dem Parnes zur Seite standen der zwölfköpfige “Judenrat”, ein Verwalter der Finanzen (“Gabbai”) und die Chaverim (Sing. Chaver; studierte Laien und Experten für religionsgesetzliche Fragen; das Amt des Chavers stand dem Rang nach knapp unter dem eines Rabbiners).
Judenmeister
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