Lexikon des Mittealters | Zwischen Zinnen und Alltag - Das Leben auf mittelalterlichen Burgen |
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Lex Frisionum. Zwischen 785 und 802, also nach der Unterwerfung der heidnischen Friesen durch Karl d. Gr. und der nachfolgenden Christianisierung, wurde deren überkommenes Strafrecht zusammen mit aufgezwungenen fränkischen Gesetzen aufgezeichnet. Es besteht aus 22 Artikeln (zu einzelnen Verbrechen) und einer lat. Additio sapientium (Zusatz der Weisen, betrifft Sachen wie Fehden oder Schändung von Heiligtümern). Die Strafen bestehen i.d.R. in Geldbußen. Es lassen sich drei Teile unterscheiden, je einer für mittel-, ost- und westfriesisches Recht. Das heutige Nordfriesland gehörte nicht zum seinem Geltungsbereich, da es zur Entstehungszeit der Gesetze nicht unter fränkischer Herrschaft stand.
Gemäß der Lex Frisionum wurden vier Stände unterschieden: Edle (nobilis), Freie (liberi),
Halbfreie oder Diener (litus) und Sklaven (servi). Erstaunlicherweise wird der Stand christl. Kleriker nicht eigens erwähnt.
Das Original der L.F. ist verloren gegangen; es besteht lediglich eine Abschrift aus dem 16. Jh., der aber eine ältere Abschrift zugrundegelegen haben dürfte.
(s. Volksrechte)