Münzverruf

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Münzverruf (v. mhd. verruofen = öffentlich bekannt machen; eine Münze durch öffentliche Bekanntmachung außer Kurs setzen). Die Inhaber der Münzhoheit versuchten seit dem 12. Jh., durch Neubewertung des Verhältnisses von Geld zu Edelmetall mit den sich ändernden wirtschaftlichen Verhältnissen Schritt zu halten. Dazu wurden drei Verfahren benutzt: 1.) Man gab dem bereits im Umlauf befindlichen Geld einen neuen Kurs (Abwertung). 2.) Man ersetzte inadäquate Münzen durch geeignetere (Umschmelzen, Neuprägung). 3.) Man veränderte den Feingehalt (bei gleichem Münzbild und Gewicht enthielt die Münze weniger Edelmetall). Bei den Verfahren 2.) und 3.) wurden die alten Münzen für ungültig erklärt, sie wurden verrufen und gegen geringerwertige eingetauscht.

Häufige Münzverrufe und eine Vielzahl umlaufender Münzsorten verunsicherten Kaufleute wie Kunden und ließen das Geschäft der Wechsler blühen. Dem Volk wurde eine Münzverschlechterung durch Parolen schmackhaft gemacht wie beispielsweise der, dass ein Tagelöhner, der bisher einen Gulden in 26 Tagen verdient hatte, nun lediglich 20 Tage dafür arbeiten musste.

(s. Brakteaten)

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