Neustadt

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Neustadt hieß – zur Unterscheidung von der Altstadt oder deren Vorstädten – eine neue Ansiedlung in unmittelbarer Nähe einer bereits existierenden Stadt. Seltener bezeichnet der Begriff eine ganz neu angelegte Siedlung. Der Zuzug in Neustädte bedurfte stets der stadtherrlichen Genehmigung; sie wurde häufig vom Landesherrn erzwungen (Umsiedlung) oder durch Privilegien (Steuerbegünstigung) gefördert. Wo die Neustadt nicht unter unmittelbarer stadtherrlicher Verfassung stand, hatte sie ein selbständiges Ratsgremium – wenn nicht Alt- und Neustadt vor der Entwicklung eigenständiger Ratsverfassungen vereinigt wurden. Auch wenn beide Städte unmittelbar benachbart oder gar von einem gemeinsamen Mauerring umgeben waren, suchte man sich häufig aus merkantilen Rivalitäten durch Sperrplanken und Verkehrsbeschränkungen gegeneinander abzugrenzen. Mancherorts blieb die trennende Mauer auch noch bestehen, nachdem Alt- und Neustadt durch einen gemeinsamen Rat, ein gemeinsames Rathaus und eine gemeinsame Stadtschule verbunden worden waren.

(s. Doppelstadt, Suburbium)

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