Nonnengewand

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Nonnengewand (habit, v. lat. habitus = Tracht, Kleidung). Vor dem Aufkommen von Ordenstrachten bestanden nur allgemeine Bekleidungsregeln. Nonnen sollten auf dem Leib reine Hemden tragen, in denen sie auch schliefen. Das Obergewand, ein weißer Ärmelrock, sollte nicht weiter als bis zum Schuhabsatz reichen, damit kein Staub aufgewirbelt wurde. Die Ärmel sollten nicht länger sein als “Arm und Hand zusammen”. Seit dem Spätmittelalter gehörte auch das schwarze Skapulier (s. Mönchsgewand) sowie die weiße Kukulle, die glockenartig bis auf die Füße fiel und lange, weite Ärmel und eine Kapuze hatte, zum Obergewand der Nonnen. Die Füße sollten mit Strümpfen und Schuhen bekleidet sein, “nie sollten die Schwestern barfuß gehen, auch nicht unter dem Vorwand der Frömmigkeit”. Über dem Gewand wurde bei ungünstiger Witterung ein Mantel getragen, der auch als Decke beim Schlafen diente. Auf dem Kopf sollten die Schwestern eine weiße Binde tragen, darüber einen schwarzen Schleier (weiß bei Novizinnen). Die Tonsur durfte nötigenfalls mit einer Mütze aus Lammfell bedeckt werden.

Aus Synodalbeschlüssen wie denen von Köln (1360, 1371), in denen das Tragen des Kruselers (s. Schleier), schmückender Haarnadeln und vielfarbiger Kleiderstoffe untersagt wurde, geht hervor, dass auch hinter Klostermauern weibliche Putzsucht grassierte.

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