Patrozinium (lat. patrocinium = Schutz [durch einen Patron]). Als patrocinium, mundium oder mundiburdium wurde im mittelalterliche Lehnswesen der Schutz eines Mächtigen bezeichnet, den dieser einem Vasallen gewährte (s. Kommendation).
Katholischem Brauch zufolge wurden Kirchen einem Schutzheiligen (Patron) oder einem Glaubensgeheimnis (z.B. Auferstehung, Dreifaltigkeit) geweiht. Der Gedenktag des Schutzheiligen wurde als Patronatsfest gefeiert. Da die Heiligenverehrung bestimmten zeitgebundenen Strömungen und Moden unterworfen war, kam es zu Wechseln in der Zuwidmung: alte, einst geschätzte Patrozinien erloschen, und wurden durch neue, dem Zeitgeist besser entsprechende ersetzt.
Im Spätmittelalter unterstellten sich auch Einzelpersonen, Bruderschaften, Stände, Berufsgruppen, Städte und Länder dem Patrozinium einer Gestalt aus dem Kreis der Heiligen oder aus der Hl. Schrift, deren Namen, Symbol oder figürliche Darstellung sie in Siegeln oder auf Fahnen führten.
(s. Krankheitsheilige, Schutzpatron, Weinheilige, Zunftpatron)