Pfand

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Lexikon des Mittealters Leben im Schatten der Zinnen: Burgen des Mittelalters und ihr Alltag
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Pfand (mhd. phant, lat. pignus). Die zur Sicherung eines Anspruchs genommene Sache (phantguot, -schaz), als welche im Mittelalter sowohl handgreifbare Sachen (Fahrnispfand, Faustpfand [letzteres aus Fehlableitung von lat. pugnus = Faust anstelle von pignus = Pfand entstanden]) als auch Liegenschaften (als Nutz- oder Substanzpfand) oder Herrschaftsrechte (Pfandschaft) dienten. Im Spätmittelalter konnte an die Stelle der Übergabe eines Sachpfandes die Eintragung in das Stadt- oder Pfandbuch treten. Entsprechende Gewohnheit kam mit der Eintragung von Grundpfändern auf (s. Schreinsbuch, Stadtbücher). Ein derart gesetztes Vertragspfand (Satzungspfand) wurde als Wette bezeichnet.

Nichtauslösung eines Pfandes hatte dessen Verfall und Pfändung (gerichtliche Beschlagnahmung) zur Folge. Die Pfandsachen wurden öffentlich durch den Büttel oder Fronboten versteigert.

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